„Mit REACH werden Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von chemischen Stoffen die Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Stoffen übernehmen“, so der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar. Nach dem Motto „No data, no market“ dürfen künftig nach REACH nur noch chemische Stoffe in den Verkehr gebracht werden, zu denen ein ausreichender Datensatz zu den Stoffeigenschaften vorliegt und die nach Ablauf zeitlich gestaffelter Fristen bei der neu zu gründenden europäischen Chemikalienagentur registriert sind. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Tatsache zu, dass die zeitlich gestaffelten Registrierfristen nur in Anspruch genommen werden können, wenn zuvor im Zeitraum vom 1. Juni 2008 bis 1. Dezember 2008 eine Vorregistrierung dieser Stoffe bei der Chemikalienagentur erfolgt.
Von REACH werden alle chemischen Stoffe (bis auf Ausnahmen) erfasst, die mindestens in einer Menge von 1 Tonne pro Jahr in der EU produziert oder in die EU importiert werden. Es handelt sich schätzungsweise um 30.000 Stoffe.
Betroffene Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender haben begonnen, sich auf die Anforderungen von REACH vorzubereiten. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine nationale Auskunftsstelle (REACH-Helpdesk) eingerichtet. Die Auskunftsstelle ist über das Internet unter der Adresse www.reach-helpdesk.de erreichbar. REACH-Helpdesk bietet internetbasiert Informationen und Beratung bei Fragen der Registrierung chemischer Stoffe. Eine weitere Auskunftsstelle ist im Internet unter der Adresse www.reach-net.com zu finden. Vom Umweltbundesamt (UBA) werden zu REACH unter www.reach-info.de aktuelle Informationen angeboten.