1990 waren 16 % der Thüringer Fließgewässer in der Güteklasse II und besser, 84 % waren kritisch bis übermäßig verschmutzt. Es gab nur 158 Kläranlagen, von denen keine dem heutigen Stand der Technik entsprach, Die ungenügende Abwassersammlung und –behandlung waren neben den industriellen Abwassereinleitungen eine Hauptursache der Gewässerbelastungen und damit der überkommenden Gütedefizite aus DDR-Zeiten.
„Bis heute haben wir gemeinsam mit den kommunalen Trägern der Abwasserbeseitigung einen großen Sprung nach vorn in der Abwasserentsorgung geschafft und haben die Gewässerökologie wesentlich stärker in den Mittelpunkt gerückt“, so Baldus.
Die ersten Prognosen aus der Bestandsaufnahme 2004 und den veranlassten Messungen in den Jahren 2005 bis 2007 zeigen, dass ca. 90 % der Gewässer in Thüringen die neuen Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, den guten Zustand, derzeit noch nicht erreichen. Die Abwasserlast, die in den 90er Jahren das Hauptproblem der Gewässerqualität darstellte, ist aufgrund der enormen Investitionen in der Abwasserentsorgung u. a. mit dem Bau und der Rekonstruktion von 457 Kläranlagen maßgeblich zurückgegangen. Es wurden bisher nach Aussage der Abwasserentsorger in ihrem Bereich Gesamtinvestitionen in Höhe von 3,8 Mrd. Euro getätigt. Der Freistaat Thüringen hat für diese Investitionen mehr als 1,1 Mrd. Euro Fördermittel bereitgestellt. Der Anteil der Gewässer mit einer Güteklasse II konnte dadurch von 16 % auf 73 % deutlich verbessert werden.
Die künftige Herausforderung an die Fließgewässer sind die schlechte Gewässerstruktur als Folge des früheren technischen Ausbaus der Gewässer und die nach wie vor zu hohe Nährstoffbelastung. Zur Verbesserung der Durchgängigkeit, als einen wesentlichen Faktor der Gewässerstruktur, konnten in Thüringen seit 1991 insgesamt 129 Anlagen durchgängig gestaltet werden.
„Als Zieljahr für die Erreichung des guten Zustands gilt nach Vorgabe der Wasserrahmenrichtlinie das Jahr 2015, wobei zur Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der Kosten die Möglichkeit für Fristverlängerungen bis 2027 bestehen. Wir werden hiervon mit Blick auf die Leistungsfähigkeit aller Beteiligten verantwortungsbewusst Gebrauch machen“, sagte der Staatssekretär abschließend.