Ausgehend von aktuellen Zeitungsmeldungen, die zu Missverständnissen führen können, ist auf folgende Situation im Raum Rüsselsee hin zuweisen. Das von den Südharzer Gipswerken angedachte Gipsabbau-Erweiterungsfeld Rüsselsee-Ost erstreckt sich in das FFH-Gebiet Nr. 4 „Kammerforst - Himmelsberg - Mühlberg“, welches den prioritären Lebensraumtyp Schlucht- und Hangmischwald in einer markanten Größenordnung aufweist. Würde dieser beseitigt, ist von erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets auszugehen. Das FFH-Gebiet ist auch als Bestandteil eines Vogelschutzgebietes gemeldet worden. Jede erhebliche Beeinträchtigung ist derzeit untersagt.
Der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar, hat deshalb empfohlen, jegliche Erweiterungsabsichten auf die Bereiche außerhalb der Natura 2000-Gebiete zu beschränken. Minister Dr. Sklenar setzt sich somit nachdrücklich für die Wahrung eines intakten europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ ein. Daher kann von einer etwaigen Unterstützung einer vom NABU öffentlich angesprochenen wesentlichen Vergrößerung des Gipsabbaus am Standort Rüsselsee durch das TMLNU keine Rede sein.