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VIP 4-Medienfonds: Klage gegen Commerzbank beim Landgericht Frankfurt am Main auf Basis der höchstrichterlichen „kick back“-Rechtsprechung eingereicht – Neuer juristischer Ansatz in der Auseinandersetzung um die VIP-Medienfonds

(lifePR) (Kirchentellinsfurt, Berlin, )
Die Kanzlei TILP Rechtsanwälte verfolgt in der rechtlichen Auseinandersetzung um die VIP-Medienfonds einen neuen, Erfolg versprechenden juristischen Ansatz: Auf Basis des von der Kanzlei im Dezember 2006 erstrittenen BGH-Urteils zu verschwiegenen Zuwendungen ("kick backs") reichte die Kanzlei nun Klage gegen die Commerzbank in Sachen VIP 4-Medienfonds beim Frankfurter Landgericht ein. Der Klage (Streitwert von € 31.500,00) nach haftet die Commerzbank gegenüber dem Mandaten wegen fehlerhafter Anlageberatung bzw. fehlerhafter Auskunftserteilung.

"Wir haben unseren juristischen Ansatz bei den VIP-Medienfonds gezielt auf die "kick back"-Thematik fokussiert, nachdem Klagen anderer Kanzleien wegen Beraterhaftung weitgehend erfolglos blieben. Wir sind zutiefst davon überzeugt, dass sich diese Schiene als weitaus erfolgreicher erweisen wird" erläutert Rechtsanwalt Peter Gundermann. Die Kanzlei vertritt zahlreiche VIP-Mandanten und wird für sie in den nächsten Wochen weitere Klagen auf dieser Basis einreichen.

Offenlegung von verdeckten Zuwendungen erforderlich

Die Commerzbank musste – höchstrichterlicher Rechtsprechung zufolge – dem Kläger alle Informationen, die für seine Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung hatte oder haben konnte, wahrheitsgemäß und sorgfältig, insbesondere aber vollständig erteilen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Insbesondere musste der Kläger dabei die Gelegenheit erhalten, auch kritische oder negative Auskünfte bei seiner Anlageentscheidung zu berücksichtigen, denn nur so konnte er sich ein umfassendes und zutreffendes Bild von der Tragfähigkeit des Gesamtkonzepts und den damit verbundenen Risiken machen.

Insbesondere waren so genannte verdeckte Zuwendungen ("kick backs") offen zu legen (so BGH, Urteil vom 19.12.2006, AZ: XI ZR 56/05, ZIP 2007, S. 518 ff). Der BGH wörtlich in dieser von TILP Rechtsanwälte erstrittenen Grundsatzentscheidung:"Wenn eine Bank einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen (……) erhält, muss sie den Kunden über diese Rückvergütungen aufklären, damit der Kunde beurteilen kann, ob die Anlageempfehlung allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung erfolgt ist, oder im Interesse der Bank, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten."

Hinsichtlich einer fehlerhaften Anlageberatung bzw. –vermittlung genügt Fahrlässigkeit. Dies ist im vorliegenden Fall zu bejahen.

"kick back’s" in der öffentlichen Diskussion

Am 22. November 2007 spricht Rechtsanwalt Andreas Tilp beim Finanz Colloquium Heidelberg über Aufklärungspflichten bei Kapitalanlagen. Referenten dieser Veranstaltung sind Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH-Bankrechtssenat, Dr. Peter Clouth, Leiter Recht PBC/PWM, Deutsche Bank, Matthias Rozok, Leiter Recht, Deka-Bank und Karl Matthäus Schmidt, Vorstandssprecher, quirin bank AG. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.tilp.de.

Zuvor diskutierte Rechtsanwalt Andreas Tilp bereits am 5. September 2007 auf einer Podiumsveranstaltung beim Bundesverband der Deutschen Banken (BdB) mit verschiedenen hochrangigen Experten über die Implikationen seines BGH-Urteils und MiFID.

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Die Tübinger und Berliner Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der Interessen geschädigter Investoren engagiert, ob Institutionelle, "Family Offices" oder Private. Diese Einschätzung teilen Medien und sogar Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Kapitalanlegerschutz gezählt. Im aktuellen Handbuch Wirtschaftskanzleien 2007/2008 der maßgeblichen juristischen Fachpublikation JUVE nimmt die Kanzlei sogar erstmals die alleinig führende Marktstellung auf diesem Gebiet ein. Auszugsweise heißt es dort: "…, die mit ihrer Dynamik und der breiten Angebotspalette den Markt dominiert…Gelobt werden insbesondere profunde Fachkenntnisse, die juristische Kreativität…In über 45 erstrittenen BGH-Entscheidungen hat TILP Rechtsanwälte wesentlich zur Rechtsgeschichte beigetragen". TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Der FOCUS (Ausgabe 11/2007) bezeichnet das von TILP jüngst erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil". Für das Handelsblatt ist es der "Paukenschlag aus Karlsruhe" (28.3.2007), für Verbraucherschützer ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei hierzulande, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM-TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im weiterhin größten deutschen Anlegerschutzprozess vertritt TILP Rechtsanwälte zudem beide Musterkläger im so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom. Einen Überblick über die TILP Group finden Sie unter www.tilp-group.com.

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