"Wir haben unseren juristischen Ansatz bei den VIP-Medienfonds gezielt auf die "kick back"-Thematik fokussiert, nachdem Klagen anderer Kanzleien wegen Beraterhaftung weitgehend erfolglos blieben. Wir sind zutiefst davon überzeugt, dass sich diese Schiene als weitaus erfolgreicher erweisen wird" erläutert Rechtsanwalt Peter Gundermann. Die Kanzlei vertritt zahlreiche VIP-Mandanten und wird für sie in den nächsten Wochen weitere Klagen auf dieser Basis einreichen.
Offenlegung von verdeckten Zuwendungen erforderlich
Die Commerzbank musste – höchstrichterlicher Rechtsprechung zufolge – dem Kläger alle Informationen, die für seine Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung hatte oder haben konnte, wahrheitsgemäß und sorgfältig, insbesondere aber vollständig erteilen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Insbesondere musste der Kläger dabei die Gelegenheit erhalten, auch kritische oder negative Auskünfte bei seiner Anlageentscheidung zu berücksichtigen, denn nur so konnte er sich ein umfassendes und zutreffendes Bild von der Tragfähigkeit des Gesamtkonzepts und den damit verbundenen Risiken machen.
Insbesondere waren so genannte verdeckte Zuwendungen ("kick backs") offen zu legen (so BGH, Urteil vom 19.12.2006, AZ: XI ZR 56/05, ZIP 2007, S. 518 ff). Der BGH wörtlich in dieser von TILP Rechtsanwälte erstrittenen Grundsatzentscheidung:"Wenn eine Bank einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen (……) erhält, muss sie den Kunden über diese Rückvergütungen aufklären, damit der Kunde beurteilen kann, ob die Anlageempfehlung allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung erfolgt ist, oder im Interesse der Bank, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten."
Hinsichtlich einer fehlerhaften Anlageberatung bzw. –vermittlung genügt Fahrlässigkeit. Dies ist im vorliegenden Fall zu bejahen.
"kick back’s" in der öffentlichen Diskussion
Am 22. November 2007 spricht Rechtsanwalt Andreas Tilp beim Finanz Colloquium Heidelberg über Aufklärungspflichten bei Kapitalanlagen. Referenten dieser Veranstaltung sind Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH-Bankrechtssenat, Dr. Peter Clouth, Leiter Recht PBC/PWM, Deutsche Bank, Matthias Rozok, Leiter Recht, Deka-Bank und Karl Matthäus Schmidt, Vorstandssprecher, quirin bank AG. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.tilp.de.
Zuvor diskutierte Rechtsanwalt Andreas Tilp bereits am 5. September 2007 auf einer Podiumsveranstaltung beim Bundesverband der Deutschen Banken (BdB) mit verschiedenen hochrangigen Experten über die Implikationen seines BGH-Urteils und MiFID.