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Betrugsfall Phoenix

(lifePR) (Kirchentellinsfurt, )
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- Staatshaftungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Landgericht Berlin eingereicht
- EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der Brüsseler Kommission beantragt
- Musterverfahren gegen die EdW

Mit einer Staatshaftungsklage sowie einem EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland hat die ProtectInvestAlliance (PIA), ein Joint Venture der führenden Anlegerschutzkanzleien Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft sowie TILP Rechtsanwälte, vergangenen Freitag nach der gescheiterten Bundesbürgschaft im Betrugsfall Phoenix nunmehr auch im EdW-Komplex juristische Schritte zugunsten der von ihr im Rahmen der ARGE Phoenix vertretenen rund 3.000 Phoenix-Geschädigten eingeleitet. "Die EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ist von der Politik nicht korrekt in deutsches Recht umgesetzt worden", begründet Rechtsanwalt Klaus Nieding die Einreichung der Klage beim Landgericht Berlin. "Die Entwicklungen im Fall Phoenix zeigen, dass mit der EdW im Bereich der Wertpapierhandelsunternehmen und unabhängigen Vermögensberater kein funktionierendes Entschädigungssystem errichtet wurde." Aus diesem Grund hat PIA in der Klageschrift auch der EdW den Streit verkündet und diese damit aufgefordert, die Klage der PIA zu unterstützen "Der folgenschwere Fehler, der zu dieser für die Geschädigten unerträglichen Situation geführt hat, liegt weder bei der EdW noch deren Mitgliedsunternehmen. Verantworten muss sich vielmehr der Gesetzgeber und damit die Bundesrepublik Deutschland", so Nieding weiter.

EU-Vertragsverletzungsverfahren bei der Brüsseler Kommission beantragt

Aus derselben Logik heraus hat PIA parallel zur Staatshaftungsklage einen Antrag auf Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Kommission in Brüssel gestellt. "Ein erfolgreiches EU-Vertragsverletzungsverfahren hätte zur Folge, dass die Bundesrepublik Deutschland ihr unzureichendes Anlegerentschädigungssystem ändert", begründet Rechtsanwalt Andreas Tilp diesen Schritt. "Wir gehen davon aus, dass die Kommission unserer Argumentation folgt und deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einleitet. Der vom Europarecht geforderte ‚effet utile’, wonach verbraucher- und damit auch anlegerschützende EU-Richtlinien effektiv zu Gunsten des Anlegers umzusetzen sind, wurde in eklatanter Weise missachtet."

Unterstützung von PIA aus der Politik

Unterstützung bekommt PIA aus der Politik. Der Finanzexperte der FDP-Bundestagsfraktion, MdB Frank Schäffler, bringt es auf den Punkt: "Der Fall Phoenix macht eines deutlich, das jetzige Entschädigungssystem hat versagt." Die FDP-Fraktion im Bundestag unterstützt daher PIA bei der Antragstellung auf Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens in Brüssel. "Die Verantwortung des Bundes ergibt sich aus der fehlerhaften Umsetzung der Anlegerentschädigungsrichtlinie – aber auch dem Aufsichtsversagen der BaFin".

Musterverfahren gegen die EdW

"Nach der gescheiterten Bundesbürgschaft erhöhen wir nunmehr den Druck auf die EdW", kommentiert Nieding die Situation der Anleger. Für die von PIA vertretenen rund 3.000 Anleger sollen die Rechtsfragen im Rahmen von Musterverfahren geklärt werden. Diese bringen im Gegensatz zu Einzelklagen eine schnellere Rechtssicherheit bei zugleich deutlich niedrigeren Kosten für alle Beteiligten. "Offensichtlich will die EdW aber auch insoweit auf Zeit spielen", erläutertTilp. PIA wird daher nunmehr die notwendigen Verfahren gegen die EdW einleiten, signalisiert aber im Sinne der geschädigten Anleger weitere konstruktive Gespräche mit der EdW. Unverzichtbarer Bestandteil einer entsprechenden Vereinbarung mit der EdW ist für PIA allerdings, dass diese zu Gunsten der von ihr vertretenen Anlegern einen Verjährungsverzicht erklärt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen die EdW endet nach § 3 Abs. 3 ESAEG im März 2010.

Erste Steuerbescheide wegen Scheingewinnen

Zwischenzeitlich haben die Finanzbehörden damit begonnen, den Phoenix-Anlegern Steuerbescheide wegen der von Phoenix ausgewiesenen Scheingewinne zuzustellen. "Nach Auffassung des Bundesfinanzhofes (BFH) sind Scheingewinne zu versteuern", so Rechtsanwalt Andreas Tilp. "Damit werden die betroffenen Anleger vom Bund allerdings doppelt abgestraft : Zuerst versagt die Bundesregierung die wegen der Mittellosigkeit der EdW erforderliche Bundesbürgschaft mit der Folge, dass es nicht zur Auszahlung der den Anlegern zustehenden Entschädigung kommt, und in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang dazu verschicken die Finanzämter auch noch die Bescheide zur Versteuerung der Scheingewinne", ergänzt Rechtsanwalt Klaus Nieding. Dies führt für die Geschädigten zu dem fatalen Ergebnis, dass sie nicht nur ihr eingesetzes Kapital verloren haben, ohne dass bislang eine ausreichende Entschädigung in Sicht wäre, sondern sie müssen dafür auch noch Steuern zahlen. "Für das Rechtsbewusstsein der Betroffenen und den Finanzplatz Deutschland kommt das einem Offenbarungseid gleich", so das Fazit der beiden PIA-Anwälte.

Über PIA (www.pia-eu.com):

In der ProtectInvestAlliance (PIA), Frankfurt, Kirchentellinsfurt, Berlin, Wien und Brüssel, vertreten die beiden auf Investorenschutz spezialisierten Kanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft (www.niedingbarth.de) und TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de) zahlreiche institutionelle Investoren sowie über 7.000 geschädigte Privatanleger in den so genannten "Massenschadensfällen" Phoenix (www.arge-phoenix.de), AMIS (www.arge-amis.de), AHBR (www.arge-ahbr.de) und DBVI (www.arge-dbvi.de) sowie bei Zins-Swaps.

Über Nieding + Barth:

Die NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft ("Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die als AG organisiert hier mit langer Tradition berät") zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz (JUVE Handbuch 2006/07). Die Kanzlei verfügt seit mehr als zwölf Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Aktionären und Investoren. Deutschlands erste reine Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth hat bisher über 25 Entscheidungen des BGH zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Seit 1994 vertritt sie Deutschlands größte und führende Aktionärsvereinigung, die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. und nimmt insoweit in bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären war. Rechtsanwalt Klaus Nieding bekleidet das Amt des DSW-Landesgeschäftsführers Hessen/Rheinland-Pfalz und Saarland. Weitere Informationen über Nieding + Barth finden Sie im Internet unter www.niedingbarth.de.

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Tübinger und Berliner Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der Interessen geschädigter Investoren engagiert, ob Institutionelle, "Family Offices" oder Private. Diese Einschätzung teilen Medien und sogar Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Kapitalanlegerschutz gezählt. Im aktuellen Handbuch Wirtschaftskanzleien 2007/2008 der maßgeblichen juristischen Fachpublikation JUVE nimmt die Kanzlei sogar erstmals die alleinig führende Marktstellung auf diesem Gebiet ein. Auszugsweise heißt es dort: "…, die mit ihrer Dynamik und der breiten Angebotspalette den Markt dominiert…Gelobt werden insbesondere profunde Fachkenntnisse, die juristische Kreativität…In über 45 erstrittenen BGH-Entscheidungen hat TILP Rechtsanwälte wesentlich zur Rechtsgeschichte beigetragen". TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Der FOCUS (Ausgabe 11/2007) bezeichnet das von TILP jüngst erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil". Für das Handelsblatt ist es der "Paukenschlag aus Karlsruhe" (28.3.2007), für Verbraucherschützer ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei hierzulande, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM-TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im weiterhin größten deutschen Anlegerschutzprozess vertritt TILP Rechtsanwälte zudem beide Musterkläger im so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom. Einen Überblick über die TILP Group finden Sie unter www.tilp-group.com.

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