Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 24663

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einhornstraße 21 72138 Kirchentellinsfurt, Deutschland http://www.tilp.de
Ansprechpartner:in Klaus Nieding +49 69 2385380
Logo der Firma TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

PIA ProtectInvestAlliance : Gescheiterte Bundesbürgschaft im Fall Phoenix ist ein Armutszeugnis der Politik

(lifePR) (Frankfurt am Main/Kirchentellinsfurt, )
.
- Offenbarungseid für Anlegerschutzsystem in Deutschland
- Verstoß gegen EU-Recht
- Musterprozessabreden mit der EdW

Rechtsanwalt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding + Barth Rechtsanwaltaktiengesellschaft, kritisiert die gescheiterte Bundesbürgschaft im Fall Phoenix: "Die Politik nimmt hier ihre Verantwortung nicht wahr", so Nieding. "Einmal mehr werden die Interessen von über 30.000 geschädigten Anlegern nicht berücksichtigt. Das ist ein Armutszeugnis und ein Offenbarungseid für das Anlegerentschädigungssystem in Deutschland." Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft vertritt gemeinsam mit TILP Rechtsanwälte in der Protect-Invest-Alliance (PIA), rund 3.500 geschädigte Phoenix-Anleger.

Am Mittwoch hatte der Haushaltausschuss des Bundestages in Berlin entschieden, der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung für die Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) im Fall Phoenix eine Bundesbürgschaft zu verwehren. Damit ist die EdW nicht, wie ursprünglich geplant, in der Lage, erste Auszahlungen an die Geschädigten über einen Kredit zu finanzieren. Der Fall Phoenix zeige auf, betont Rechtsanwalt Andreas Tilp, dass das jetzige System versagt habe. "Die EU-Richtlinie für Anlegerentschädigungen ist von der Politik nicht korrekt in deutsches Recht umgesetzt. Aus diesem Grund werden wir jetzt die Bundesrepublik Deutschland mit einer Staatshaftungsklage auf Schadenersatz für unsere Mandanten in Anspruch nehmen", so Tilp.

Unterstützung bekommen Tilp und Nieding aus der Politik. Der Finanzexperte der FDP-Bundestagsfraktion, MdB Frank Schäffler, wirft der Bundesregierung Wortbruch vor: "Die Koalition ist im Fall Phoenix ohne Konzept und bleibt nun die versprochene Bürgschaft schuldig."

Damit die EdW-Zahlungen jetzt endlich beginnen, haben Tilp und Nieding mit der EdW vereinbart, dass für die wesentlichen streitigen Rechtskomplexe entsprechende Musterprozessabreden abgeschlossen werden. "Das hat für die von uns vertretenen Mandanten den Vorteil, dass nicht jeder einzelne gegen die EdW klagen muss, sondern in einzelnen Musterverfahren die streitigen Rechtsfragen höchstrichterlich für alle Phoenix-Geschädigten geklärt werden können", so Nieding.

Über Nieding + Barth:

Die NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft ( "Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die als AG organisiert hier mit langer Tradition berät") zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz (JUVE Handbuch 2006/07). Die Kanzlei verfügt seit mehr als zwölf Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Aktionären und Investoren. Deutschlands erste reine Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth hat bisher über 25 Entscheidungen des BGH zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Seit 1994 vertritt sie Deutschlands größte und führende Aktionärsvereinigung, die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. und nimmt insoweit in bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären war. Rechtsanwalt Klaus Nieding bekleidet das Amt des DSW-Landesgeschäftsführers Hessen/Rheinland-Pfalz und Saarland. Weitere Informationen über Nieding + Barth finden Sie im Internet unter www.niedingbarth.de.

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Tübinger und Berliner Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der Interessen geschädigter Investoren engagiert, ob Institutionelle, "Family Offices" oder Private. Diese Einschätzung teilen Medien und sogar Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Kapitalanlegerschutz gezählt. Im aktuellen Handbuch Wirtschaftskanzleien 2007/2008 der maßgeblichen juristischen Fachpublikation JUVE nimmt die Kanzlei sogar erstmals die alleinig führende Marktstellung auf diesem Gebiet ein. Auszugsweise heißt es dort: "…, die mit ihrer Dynamik und der breiten Angebotspalette den Markt dominiert…Gelobt werden insbesondere profunde Fachkenntnisse, die juristische Kreativität…In über 45 erstrittenen BGH-Entscheidungen hat TILP Rechtsanwälte wesentlich zur Rechtsgeschichte beigetragen". TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Der FOCUS (Ausgabe 11/2007) bezeichnet das von TILP jüngst erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil". Für das Handelsblatt ist es der "Paukenschlag aus Karlsruhe" (28.3.2007), für Verbraucherschützer ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei hierzulande, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM-TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im weiterhin größten deutschen Anlegerschutzprozess vertritt TILP Rechtsanwälte zudem beide Musterkläger im so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom. Einen Überblick über die TILP Group finden Sie unter www.tilp-group.com.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.