Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 808526

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einhornstraße 21 72138 Kirchentellinsfurt, Deutschland http://www.tilp.de
Ansprechpartner:in Herr Andreas W. Tilp +49 7121 9090951
Logo der Firma TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wirecard-BaFin-Skandal: TILP reicht Amtshaftungsklage gegen BaFin ein

Wirecard-BaFin-Skandal: TILP hat Amtshaftungsklage gegen die BaFin eingereicht wegen jahrelangem Amtsmissbrauch im Fall Wirecard / Antrag auf Einleitung eines KapMuG-Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gestellt

(lifePR) (Kirchentellinsfurt, )
Am gestrigen Abend hat die Tübinger TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor dem allein zuständigen Landgericht (LG) Frankfurt am Main auf Schadenersatz verklagt. Der Klagvorwurf lautet auf jahrelangen Amtsmissbrauch der BaFin im Fall Wirecard. Begründet wird der Amtsmissbrauch damit, dass die BaFin zumindest leichtfertig ihre gesetzlichen Pflichten zum einen zur Aufklärung, Verhinderung und Anzeige von Marktmanipulationen der Wirecard AG und zum anderen zur richtigen, vollständigen und nicht irreführenden Information der Öffentlichkeit und des Kapitalmarktes verletzt hat.

"Nach unserer festen Überzeugung haftet die BaFin zumindest für alle Erwerbe von Wirecard-Aktien und der Wirecard-Anleihe sowie Derivaten auf die Wirecard-Aktie, die ab dem 18. Februar 2019 erfolgten, auf Schadenersatz", erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp. "Die BaFin hat sich unseres Erachtens jahrelang unter grober Missachtung ihrer gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse eigener Ermittlungen gegenüber der Wirecard AG wegen Marktmanipulation verweigert und einseitig gegen Journalisten und Leerverkäufer agiert, obwohl sie die öffentliche Berichterstattung über massive Unregelmäßigkeiten der Wirecard AG genau kannte. Hätte sie ordnungsgemäß ermittelt, wäre der Bilanzbetrug am Freitag, dem 15. Februar 2019, längst öffentlich bekannt gewesen. Stattdessen hat die BaFin an diesem Tag erstmals die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung, DPR, zur Prüfung etwaiger Verstöße der Wirecard AG gegen Bilanzrecht im Halbjahresfinanzbericht 2018 veranlasst", erläutert Tilp.

Das Prüfungsverlangen der BaFin an die DPR setzt nach § 342b Absatz 2 Satz 3 Nr. 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) voraus, dass der BaFin konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen.

"Obwohl der BaFin also konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften durch die Wirecard AG vorgelegen haben mussten, hat sie die Öffentlichkeit darüber nicht informiert" betont TILP-Anwalt Maximilian Weiss. Vielmehr hat die BaFin mit Allgemeinverfügung vom 18. Februar 2019 ein Leerverkaufsverbot in Wirecard-Aktien angeordnet und in deren Sachverhaltsdarstellung die ihr bekannten Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Bilanzrecht verschwiegen. "Ebenso hat die BaFin der Öffentlichkeit verschwiegen, dass sie schon am 14. Februar 2019 dem Bundesfinanzministerium (BMF) mitgeteilt hatte, nicht nur die DPR zu beauftragen, sondern wegen Marktmanipulationen in alle Richtungen, d.h. auch gegen die Wirecard AG, untersucht. Damit hat die BaFin den Markt öffentlich einseitig, unvollständig und irreführend informiert, was nach unserer festen Überzeugung ebenfalls eine Amtshaftung nach § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) begründet", resümiert Weiss.

Der BaFin kommt nach Auffassung von TILP auch keine wie auch immer geartete Haftungsprivilegierung zugute. "Insbesondere greift nach unserer Analyse § 4 Abs. 4 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG) nicht. Denn es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) anerkannt, dass diese Norm in Fällen des Amtsmissbrauches einer Haftung der BaFin nicht entgegensteht", bekräftigt Rechtsanwalt Tilp.

TILP hat eine Plattform unter www.wirecard-klage.de eingerichtet, auf der sich Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann kostenfrei weitere Informationen erhalten.

Website Promotion

Website Promotion

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte
TILP ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien im Bank-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht. TILP engagiert sich seit 1994 konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren und Anlegern. In vielen großen Wirtschaftsverfahren vertritt TILP private und institutionelle Investoren, Family Offices und auch öffentliche Einrichtungen der Verwaltung. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber gleichermaßen: Seit vielen Jahren wird TILP durchgängig zur hiesigen absoluten Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Der Nomos Verlag nennt TILP im Handbuch Kanzleien in Deutschland 2014 "die führende Kapitalmarktrechtskanzlei". Das Handbuch Wirtschaftskanzleien des maßgeblichen Branchenmediums JUVE zählt TILP seit über 15 Jahren durchgängig zur absoluten Spitzengruppe der führenden Kanzleien auf dem Gebiet der Kapitalanlageprozesse. Nach Publikationen von JUVE ist TILP "eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen, die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat", Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz". TILP hat inzwischen über 200 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ("BGH") sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt.

TILP verfügt über ausgewiesene Expertise und Praxis im nationalen und internationalen kollektiven Rechtsschutz. National gilt das insbesondere in sogenannten Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Bei dessen Reform im Jahr 2012 war der Kanzleigründer Andreas Tilp einer der neun Sachverständigen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. TILP hat beispielsweise im Oktober 2014 für den Musterkläger vor dem BGH den KapMuG-Fall DT 3 gegen die Deutsche Telekom AG gewonnen und siegte im Dezember 2014 für den Musterkläger vor dem Oberlandesgericht ("OLG") München im KapMuG-Verfahren gegen die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). In Anbetracht dieser Erfolge bezeichnete die Frankfurter Allgemeine Zeitung Andreas Tilp als "Mister KapMuG". Aktuell vertritt TILP u.a. den Musterkläger gegen die Steinhoff International Holdings N.V. wegen des Bilanzskandals im KapMuG-Musterverfahren vor dem OLG Frankfurt, welches derzeit aufgrund von Vergleichsverhandlungen ruht.

Andreas Tilp war Sachverständiger der Regierungskommission Corporate Governance sowie mehrfach Sachverständiger des Deutschen Bundestages, beispielsweise zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz, zum AIFM-Umsetzungsgesetz und zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz.

TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Tübinger Kanzlei TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP Litigation") führt in Deutschland Klageverfahren für institutionelle Investoren auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechtes. Sie ist eine Schwesterkanzlei der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP"). Aktuell vertritt TILP Litigation u.a. Investoren mit Klageforderungen in Milliardenhöhe gegen die Volkswagen AG wegen Dieselgate, darunter die Musterklägerin in dem KapMuG-Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig, und mit Klageforderungen von rund 900 Millionen gegen die Daimler AG vor dem Landgericht ("LG") Stuttgart.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.