In Italien versucht die Regierung Steuerhinterziehung weitestgehend durch die gesetzlich verpflichtenden Quittungen zu unterbinden. Egal ob ein Paar neue Schuhe im Nobelladen oder nur ein Stück Pizza von Straßenkiosk, jeder Verkäufer muss zur veräußerten Ware einen entsprechenden Rechnungsbeleg aushändigen und der Käufer muss diesen aufbewahren. Denn auch hier setzten Kontrollen ein. Im liebsten Urlaubsdomizil der Deutschen werden nämlich nicht nur die Verkäufer, sondern Käufer kontrolliert und gegebenenfalls mit Bußgeldern bedacht. Dabei spielt es keine Rolle, was gekauft wurde, Produkt oder Dienstleistung, ein Kauf ohne Bon könnte ein nicht versteuerlichtes Gut darstellen.
Frisch erstanden Artikel lassen sich leicht nachkontrollieren.
Eine neue Jacke, an der noch das Etikett baumelt...
Schwieriger fällt es den Kontrolleuren logischerweise bei bezahlten Dienstleistungen.
Waren Sie, nur weil Sie gerade aus einem Nagelstudio kommen, bei der Maniküre oder haben Sie vielleicht nur einen Termin vereinbart oder gar abgesagt?
Hat der Anwalt, dessen Kanzlei Sie verlassen, beraten und sofort bar kassiert oder haben Sie sich nur am Empfang informiert?
Ähnlich scheint die Lage im Erwerbsfeld der Gondolieri zu sein. Nachdem es nun etliche Jahre dauerte, immerhin handelt es sich hier um einen der ältesten Berufe des stiefelförmigen Landes, bis die Obrigkeit zu dem Rückschluss kam, dass die Gondolieri die Chance ihre Kasse aufzubessern in ganz erheblichem Maße nutzen und fleißig direkt in die eigene Tasche wirtschaften, will man nun handeln. Entsprechende Kontrollen sollen an den Anlegestellen durchgeführt werden.
Also denken Sie beim nächsten Venedigurlaub daran, dass auch eine Gondelfahrt als gekaufte Dienstleistung gilt.