Die Salz-, Süß- und Brackwasser Mecklenburg-Vorpommerns ziehen neben Freizeitkapitänen auch Angler an, die den Fischreichtum im Nordosten schätzen. Auch Gäste, die keinen Angelschein besitzen, können sich in Mecklenburg-Vorpommern ihr Abendessen selbst fangen: Sie nutzen in ihrem Urlaub den Touristenfischereischein, der bei Ordnungsämtern und bei angeltouristischen Anbietern erworben wird. Er kann zeitlich befristet anstelle des unbeschränkt gültigen Fischereischeins genutzt werden. Konnte mit dem Touristenfischereischein in der Vergangenheit einmal jährlich an 28 aufeinanderfolgenden Tagen geangelt werden, so ist inzwischen eine mehrmalige Verlängerung möglich. Anfang des Jahres stieg die Anzahl der verkauften Touristenfischereischeine auf 100.000 seit der Einführung 2005. Mit jedem Exemplar wird dem Nutzer eine zweisprachige Begleitbroschüre ausgehändigt, die Hinweise zu rechtlichen Bestimmungen beim Angeln und zum Tierschutz enthält. Neben dem Touristenfischereischein benötigen Hobbyangler eine Angelerlaubnis vom Fischereiberechtigten bzw. Pächter oder Besitzer des jeweiligen Gewässers. Alle Ausgabestellen von Angelscheinen für die Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns sind auf der Internetseite der oberen Fischereibehörde (www.lallf.de) verzeichnet. Ausgabestellen für Angelberechtigungen für die Binnengewässer finden Angler in der beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) für sechs Euro erhältlichen Broschüre „Gewässerverzeichnis MV“. Informationen über die Pachtgewässer des Landesanglerverbandes sind im elektronischen Gewässerverzeichnis des Verbandes (www.lav-mv.de) zu finden. Neu: Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, benötigen zum Angeln keinen Touristenfischereischein.
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