Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse
Die Preisbremsen entlasten Sie ab heute nachhaltig und sogar ab Januar 2023 rückwirkend. Wenn Sie mit Gas heizen und jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden verbrauchen, profitieren Sie von 12 Cent pro Kilowattstunde. Der Gaspreisdeckel greift jedoch nur für 80 Prozent Ihres vorhergesagten Jahresverbrauchs. Auch beim Strom profitieren Sie für 80 Prozent Ihres Verbrauchs von 40 Cent pro Kilowattstunde. Mit wenigen Handgriffen lässt sich auch im Alltag Strom sparen und Ihre Nebenkosten weiter senken.
Hinweis: Ihr Anbieter informiert Sie über die Preisbremse und die Anpassungen Ihres monatlichen Abschlags.
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Klimafreundlicher Neubau
Ab heute sparen Sie nicht nur Nebenkosten, sondern können auch die neue Hausbau-Förderung 2023 "klimafreundlicher Neubau" beantragen. Diese Neubauförderung teilt sich in zwei Förderstufen:
- Klimafreundliche Wohngebäude (BEG-KFWG)
- Klimafreundliche Wohngebäude mit QNG (BEG-KFWG-Q)
Als erstes ist das klassische Annuitätendarlehen zu nennen, bei dem Sie in den ersten Jahren nur Zinsen bezahlen und für die restliche Zinsbindung eine gleichbleibende monatliche Rate.
Die zweite Möglichkeit ist das endfällige Darlehen, bei dem erst nach der Zinsbindung die Darlehenssumme fäälig ist. Während der Zinsbindung zahlen Sie lediglich die Zinsen.
Auf den Weg in die eigenen vier Wände haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, um beim Hausbau zu sparen. Dazu zählen Förderungen, wie der klimafreundliche Neubau aber auch ein Anbietervergleich, der Hausbau-Schutzbrief und die Hausgröße. Unser Ratgeber "Sparen beim Hausbau" hat insgesamt 12 Tipps zusammengefasst, die Sie die größte Investition Ihres Lebens meistern lässt. Weitere Informationen zum Hausbau
Was Sie sonst noch wissen sollten...
Damit die heimische Artenvielfalt geschützt wird, darf zwischen März und September keine Hecke oder Bäume zurückgeschnitten werden. Aber kleine Form- und Pflegeschnitte dürfen auch unter Berücksichtigung des Bundesnaturgesetz (BNatSchG § 39 Abs. 5) durchgeführt werden.
*Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)