„Natürlich bekommt man ein mulmiges Gefühl, wenn man Dächer mit Schneedecken von bis zu einem Meter und mehr sieht. Aber generell gilt: wer ein neugebautes Massivhaus besitzt, kann sich sicher sein, dass sein Zuhause für extremere Wetterbedingungen, sei es nun Schnee oder Sturm, gewappnet ist“, sagt Jürgen Dawo von Town & Country Haus, Deutschlands meistgebauten Markenhaus.
Auch wenn es manchmal nicht so scheint, einstürzende Dächer durch erhöhte Schneelasten oder durch Stürme zerstörte Häuser sind doch eher die Ausnahme als die Regel. Der Grund dafür sind vor allem die hohen Anforderungen und Auflagen an die Statik von neugebauten Häusern.
Schnee- und Windlastzonen bestimmen Anforderungen an die Statik eines Massivhauses
Um sicher zu gehen, dass das eigene Massivhaus für das in der Region vorherrschende Wetter gerüstet ist, orientieren sich Planer und Architekten an den sogenannten Schnee- und Windlastzonen. Je nachdem, in welcher Zone sich das Grundstück befindet, auf dem ein Haus gebaut werden soll, müssen bei der Bauplanung gewisse Aspekte miteinbezogen werden, insbesondere im Hinblick auf die Statik.
Die Werte in den Schnee- und Windlastzonen basieren auf langfristigen Wetterbeobachtungen und gehen dabei immer vom Worst-Case aus. Was bedeutet das für mein Massivhaus? Werden entsprechende Anforderungen bei der Bauplanung berücksichtigt, ist das Haus prinzipiell auch für extremere Wetterlagen gerüstet. „Denn neben den Vorgaben durch die DIN-EN-1991-1-3 auf Basis der Scheelast- bzw. Windlastzonen, werden sowohl bei der Planung des Hauses als auch bei den verwendeten Baumaterialien noch zusätzliche Sicherheiten in Bezug auf die Widerstandskraft mit einkalkuliert“, erklärt Jürgen Dawo.
Schneelastzonen in Deutschland
- Schneelastzone 1: bis 525 m ü.NN
- Schneelastzone 1a: bis 435 m ü.NN
- Schneelastzone 2: bis 550 m ü.NN
- Schneelastzone 2a: bis 650 m ü.NN
- Schneelastzone 3: bis 750 m ü.NN
- Windlastzone 1: Mittel- und Süddeutschland; bis zu 22,5m / sek
- Windlastzone 2: Mitteldeutschland; bis zu 25,0 m / sek
- Windlastzone 3: Norddeutschland; bis zu 27,5 m / sek
- Windlastzone 4: Küsten und Inseln; bis zu 30,0 m / sek
Ab wann wird Schnee für mein Haus gefährlich?
Solange das Haus bzw. die statische Planung den Anforderungen der Region entspricht und moderne, qualitativ hochwertige Baustoffe verwendet werden, ist das Risiko, das beispielsweise das Dach unter der Schneelast zusammenbricht, sehr gering. Einfamilienhäuser sind auch aufgrund Ihrer Konstruktion nicht so anfällig, wie beispielsweise eine große Sporthalle oder eine alte Scheune. Bei älteren Häusern besteht die Gefahr, dass diese nicht den neuesten technischen Standards im Hinblick auf Schnee- und Windlast entsprechen – weder im Hinblick auf die Konstruktion, noch auf die verwendeten Baumaterialien.
Dennoch hat natürlich jeder Haus- bzw. Grundstückseigentümer Sicherungspflichten. Meistens ist nicht die Schneelast auf dem Dach das Problem, sondern die Gefahr von Dachlawinen. Rutscht der Schnee unkontrolliert vom Dach, kann es nicht nur Sach-, sondern im schlimmsten Fall zu Personenschäden kommen.
Schneestoppsteine auf dem Dach können dies verhindern, denn sie sorgen dafür, dass der Schnee gleichmäßig und langsam abtaut. Auch Schneefanggitter sind eine Option, jedoch sammelt sich hier der Schnee an einer Stelle und belastet somit die Dachkonstruktion ungleichmäßig.
Fällt außergewöhnlich viel Schnee oder ist der Schnee besonders nass, steigt auch das Risiko für Schäden durch die extreme Wetterlage. Denn die sogenannte Eislast verhält sich anders als die Schneelast.
„Prinzipiell ist es also ratsam bei extremen Schneelagen, wie sie zum Jahresanfang 2019 vorherrschen, das Dach mit Hilfe von Profis zu räumen, um auf der sicheren Seite zu sein. Spätestens wenn das Tauwetter einsetzt. Bei normalem Schneefall besteht kein Grund zur Sorge, da genügt es, den üblichen Sicherungspflichten auf Wegen rund um das Haus nachzukommen“, erklärt Dawo.
Wer zahlt für Schäden durch Schneelast oder Sturm?
Wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Schäden am Haus entstehen, sei es durch extremen Schneefall oder Sturm, ist ein guter Versicherungsschutz entscheidend. Solange sich das Haus im Bau befindet, ist hierfür die Bauleistungsversicherung zuständig. „Für unsere Bauherren ist diese im Hauspreis inklusive. Sollte es auf der Baustelle zu Schäden am Haus durch Unwetter kommen, kümmert sich der Town & Country Partner um die entsprechende Beseitigung“, sagt Jürgen Dawo.
Sobald der Hausbau beendet und die Übergabe erfolgt ist, ist der Hauseigentümer selbst verantwortlich. Eine umfangreiche Wohngebäudeversicherung schützt vor extremen finanziellen Belastungen für die Familie durch Unwetter-Schäden am Haus.
Wichtig: Die Versicherungen greifen nur bei Schäden durch extreme Wetterlagen, wenn Elementarschäden mitversichert sind. Bauherren und Eigenheim-Besitzer sollten also die Versicherungsbedingungen genau prüfen und nicht am falschen Ende sparen.