Das Heizungsgesetz ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass am 1. Januar 2024 aktualisiert wird. Die Änderungen beziehen sich vordergründlich auf die Heizung, die Sie in Zukunft in Ihrem Neubau oder Bestandsgebäude verbauen.
Kompromisse: Vom Verbot zur Hoffnung
Das Heizungsgesetz war in der Vergangenheit immer an ein Verbot geknüpft. Aber die Kompromisse der Koalition bieten Möglichkeiten, die Eigenheimbesitzern Hoffnung schenken. Allen voran die kommunale Wärmeplanung, die bis 2028 von der Kommune aufgestellt werden muss. Diese Wärmeplanung soll jedem Hauseigentümer Planungssicherheit geben, um die richtige Heizung für die eigenen vier Wände zu wählen. Das bedeutet für Sie, dass aktuell und auch nicht mit Inkrafttreten des Heizungsgesetzes 2024 eine Austauschpflicht besteht, außer Ihre Öl- oder Gasheizung ist älter als 30 Jahre. Vielmehr steht jetzt die Kommune in der Pflicht.
Unser Hinweis: Bei der Wärmeplanung werden vor allem Bestandsgebäude berücksichtigt, die eine energetische Sanierung benötigen. Im Neubau setzt Deutschland bereits auf erneuerbare Energien.
Bis zu 70 Prozent Förderung
Es ist nicht mehr von Verbot die Rede, aber mit einer neuen Heizung tragen Sie Ihren Beitrag für die Umwelt und für die eigene Haushaltskasse. Eine neue Heizung wird nach aktuellen Informationen des Bundes 2024 mit bis zu 70 Prozent gefördert. Wie auch bei den Hausbau-Förderungen 2023 ist die Förderung für die Heizung an Rahmenbedingungen geknüpft. Die 70 Prozent setzen sich wie folgt zusammen:
- 30% als Grundförderung auf Ihre Heizung mit erneuerbaren Energien
- 20% für Tempo-Bonus, wenn Sie bis 2028 umstellen
- 30% für Geringverdiener mit max. 40.000 Euro Jahreseinkommen
Wenn Sie Interesse an einer energetischen Sanierung haben und mehr über die aktuellen Fördermittel erfahren möchten, können Sie Ihren Town & Country Haus Partner vor Ort ansprechen. Wir informieren Sie über das Heizungsgesetz und die Fördermittel für Ihre energetische Sanierung.