Hoffnung für Eigenheimbesitzer: Kommunale Wärmeplanung
Bis 2028 müssen Kommunen eine Wärmeplanung erstellen, die Hauseigentümern Planungssicherheit schenkt. Abhängig von dieser Wärmeplanung oder bereits im Vorfeld können Eigentümer Ihren eigenen Heizungsaustausch planen, damit Ihre neue Heizung auf 65 Prozent erneuerbarer Energien basiert. Das bedeutet für Sie, dass das Heizungsgesetz mit dem Inkrafttreten kein Verbot für fossile Brennstoffe ausspricht, sondern längere Übergangsfristen einkalkuliert. Ebenso sollten Sie wissen, dass Sie Ihre Heizung auch reparieren dürfen, wenn die Möglichkeit besteht. Erst ab 2028 sind Sie dazu angehalten, sich für eine neue Heizung zu entscheiden, sei es im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung oder mit einer individuellen Lösung für Ihr Eigenheim – zum Beispiel einer Wärmepumpe, die bei Town & Country Haus bei allen Neubauten und Haussanierungen eingebaut wird.
Heizungstausch: Bis zu 70 Prozent Förderung
Bereits vor der Sommerpause wurde bekannt, dass der Heizungstausch mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten gefördert wird. Wie Sie von den staatlichen Rahmenbedingungen profitieren können, sehen Sie in dieser Übersicht:
- 30 Prozent Grundförderung:
Wenn Sie Ihre Heizung tauschen und auf fossile Brennstoffe verzichten, erhalten Sie eine Grundförderung. - 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus:
Wenn Sie Ihre Heizung bis 2028 umstellen, erhalten Sie zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus. - 30 Prozent Einkommensabhängiger Bonus:
Wenn Sie ein zu versteuerndes Gesamteinkommen von maximal 40.000 Euro pro Jahr haben, kann Ihre Förderung um 30 Prozent erhöht werden.