"Niemand macht sich gerne Gedanken über gefährliche Situationen. Doch das ist wichtig, um im Ernstfall richtig und schnell reagieren zu können", erklärt Bernd Colsmann, Sicherheitsingenieur und Brandschutzbeauftragter bei der TÜV SÜD Life Service GmbH. "Auch regelmäßige Hinweise, dass beispielsweise eine brennende Kerze nicht allein gelassen werden soll, mag manchem nervig erscheinen. Doch Kerzen gehören neben überlasteten Stromverteilern und nicht abgeschalteten Kaffeemaschinen noch immer zu den häufigsten Brandursachen." Gerade in der herannahenden Adventszeit sollten Mitarbeiter noch mal deutlich auf diese Gefahr hingewiesen werden. Die Gefahr ist dabei weniger das Feuer selbst, sondern die damit einhergehende Rauchentwicklung. Diese wird oft unterschätzt: Ein Gebäude kann innerhalb weniger Minuten vollständig verraucht sein.
Folgende Tipps helfen, Brände zu vermeiden:
- Offenes Feuer nie unbeaufsichtigt lassen - dies kann im Schadensfall versicherungsrechtlich problematisch werden.
- In der nahenden Adventszeit lieber auf ungefährlichere Alternativen zurückgreifen - zum Beispiel die Verwendung von LED-Kerzen, die flackern mittlerweile genau so schön.
- Keine defekten Elektrogeräte, Verlängerungskabel, Mehrfachsteckdosen etc. verwenden.
- Stromversorgung nicht überlasten, also bspw. nicht mehrere Mehrfachsteckdosen kombinieren. Außerdem sollte man den sogenannten "Kabelsalat" möglichst vermeiden.
- Nicht benötigte Elektrogeräte möglichst komplett ausschalten, kein Stand-by.
- Unnötige Ordner, Papierstapel und Möbel entfernen.
Alarmieren, Retten, Brand bekämpfen
Bricht ein Feuer aus, gilt die Regel: Alarmieren, Retten, Brand bekämpfen. Der erste Schritt ist somit, den Notruf abzusetzen. Gleichzeitig haben alle Personen den Gefahrenbereich zu verlassen. Erst dann kann versucht werden, das Feuer selbst zu bekämpfen. Damit die Mitarbeiter den kürzesten Weg nach draußen finden, müssen alle Fluchtwege nicht nur gut gekennzeichnet, sondern auch frei und unverstellt sein. Regelmäßige Übungen helfen, im Gefahrenfall die Orientierung zu behalten. Um jedoch einen Brand von Anfang an zu vermeiden, sollten regelmäßig Unterweisungen der Arbeitnehmer stattfinden. Denn oft ist einem gar nicht bewusst, wie gefährlich die eigenen Angewohnheiten sind.
Benannte Mitarbeiter, die Räumungsaufgaben übernehmen, sind gesetzliche Pflicht
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz hat jeder Betrieb Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Solche Mitarbeiter sollten jedoch nicht nur benannt, sondern auch regelmäßig in ihre Aufgaben unterwiesen werden. Diese Jahreszeit bietet eine gute Gelegenheit, die Mitarbeiter für ihre wichtige Aufgabe im Rahmen der betrieblichen Notfallplanung zu sensibilisieren. Gerade diese Brandschutzhelfer / Räumungsbeauftragte könnten in der vorweihnachtlichen Zeit doch ein wenig verstärkt auf den Brandschutz in ihren Zuständigkeitsbereichen schauen und damit ihre Vorgesetzten unterstützen.
Es ist die Aufgabe eines jeden Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass Mitarbeiter für den Ernstfall vorbereitet sind und alle gesetzlichen Bestimmungen im Betrieb eingehalten werden. Unterstützung bei der Planung und Durchführung von betrieblichen Räumungsübungen, wie auch der Schulung von Räumungsbeauftragten und Brandschutzhelfern sowie im Brandschutz- und Notfallmanagement erhalten Unternehmen auch vom externen Dienstleistern wie der TÜV SÜD Life Service GmbH.