Gerade die vermeintlich wärmenden Heißgetränke wie Glühwein sind tückisch. Der warme Alkohol erweitert die Blutgefäße, regt dadurch den Kreislauf an und wird vom Körper schneller aufgenommen als andere alkoholische Getränke. „Dies bedeutet, es wird einem schnell warm, aber diese Wärme hält nicht lange an. Dafür steigt der Alkohol umso schneller in den Kopf“, erklärt die TÜV SÜD-Expertin.
Verantwortungsbewusstes Handeln
Nach dem Verzehr von alkoholhaltigen Getränken will die Heimfahrt wohl überlegt sein. „Viele unterschätzen die Wirkung des warmen Alkohols, gerade wenn sie sich an der frischen Luft auf einem Markt oder bei einem Outdoor-Grillen befinden“, erklärt Andrea Häußler. „Schnell ist die eigene Fahrtüchtigkeit überschätzt. Wer sich alkoholisiert hinters Steuer setzt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer.“ Weihnachtsmarktbesucher sollten lieber öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi nehmen.
Promillegrenze für Fahranfänger
Für junge Fahrer unter 21 Jahren und Fahrer in der Probezeit gilt die 0,0 Promillegrenze. Für alle anderen gilt bei Gefährdung wie zum Beispiel das Überschreiten der Geschwindigkeit bereits die 0,3 Promillegrenze. Hier drohen Entzug der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Ab 0,5 Promille kann der Führerschein für ein bis drei Monate eingezogen werden. Diese Promillegrenzen gelten auch für Motorrad- und E-Scooter-Fahrer.
Wer seinen Führerschein wegen zu viel Promille ganz abgeben muss, der bekommt ihn erst nach der erfolgreichen Teilnahme an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) wieder.
Besonders in der Vorweihnachtszeit kontrolliert die Polizei verschärft auf Alkoholsünder und appelliert eindringlich an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer. E-Rollerfahren in den Städten ist im Trend. Die Fahrer sollten bedenken, dass für sie dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten.
Weitere Informationen rund um die Fahreignung bietet www.tuvsud.com/mpu.