Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG in nationales Recht durch das Bauproduktengesetz wurden bzw. werden die bisher gültigen nationalen Normen DIN 18800-7 (Stahlbau) sowie DIN V 4113-3 (Aluminiumkonstruktionen) durch die Normenreihe DIN EN 1090 Teil 1 bis 3 ersetzt. Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen in der Europäischen Union ab dem 1. Juli 2012 nur noch tragende Bauteile aus Stahl bzw. Aluminium in Verkehr gebracht werden, die nach den Vorgaben der EN 1090-1 mit einer CE-Kennzeichnung versehen wurden.
Nicht den Anschluss verlieren
"Mit der Ablösung der bisher national gültigen Normen im Metallbau durch die harmonisierten europäischen Normen steht auch der Metallbau vor der Europäisierung", sagt Michael Dey, Leiter der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle beim TÜV SÜD. "Wir bekommen bereits viele Anfragen von potenziellen Kunden aus Deutschland und dem europäischen Ausland, die an einer Zertifizierung ihres Betriebes nach EN 1090-1 interessiert sind." Allerdings hätten sich viele Hersteller im Metallbau - vor allem kleinere Betriebe - noch gar keine Gedanken über die Folgen der neuen Normen gemacht. Der dringende Rat von Michael Dey: "Die Betriebe sollten sich frühzeitig informieren, um nicht den Anschluss zu verpassen und ihre Wettbewerbsfähigkeit aufs Spiel zu setzen."
Damit ein Hersteller von tragenden Stahlbauten und Aluminiumkonstruktionen im bauaufsichtlichen Bereich seine Produkte in Verkehr bringen darf, ist der Nachweis eines funktionierenden Systems der werkseigenen Produktionskontrolle erforderlich. Der Nachweis umfasst eine Erstinspektion und regelmäßige Überwachungen durch eine anerkannte Stelle. Die Überprüfungen erfolgen nicht nur auf Papier, sondern auch in den Produktionsstätten vor Ort, wo die Auditoren beispielsweise Fachgespräche mit den Schweißaufsichtspersonen führen, betriebliche Einrichtungen inspizieren und die Qualifikationen der Mitarbeiter überprüfen. Bei einem positiven Ergebnis kann das Zertifikat über die werkseigene Produktionskontrolle ausgestellt werden.
Der Hersteller erhält durch das TÜV SÜD-Zertifikat die Befugnis, die Konformitätserklärung für seine Bauprodukte im Geltungsbereich der EN 1090-1 zu erstellen und die CE-Kennzeichnung an den Bauprodukten anzubringen. "Das zertifizierte Unternehmen erfüllt nicht nur öffentlich-rechtliche Vorgaben", so Michael Dey. "Das Zertifikat ist aufgrund der Bekanntheit und Reputation von TÜV SÜD mit Sicherheit auch ein positives Signal an potenzielle Auftraggeber."
Kontakt: TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Michael Dey, Westendstraße 199, 80686 München, Tel.: +49 (0) 89 / 57 91 - 11 70, Fax: +49 (0) 89 / 57 91 - 22 62, Mobil: +49 (0) 151 / 27 74 57 84, E-Mail: michael.dey@tuev-sued.de, Internet: www.tuev-sued.de/is