Mehr als 83.000 Unfälle mit Gartentrampolinen mussten im Jahr 2011 im Krankenhaus behandelt werden, schätzt die US-amerikanische Consumer Product Safety Commission (CPSC). Obwohl es für Deutschland keine belastbare Statistik gibt, gehen Experten von vergleichbaren Unfallzahlen aus. Um die Risiken bei der Benutzung von Trampolinen zu minimieren, müssen nach Aussage von TÜV SÜD unbedingt die grundsätzlichen Verhaltensregeln eingehalten und die Wartungshinweise der Hersteller beachtet werden.
Was bei der Benutzung eines Gartentrampolins wichtig ist
Die Benutzung von Gartentrampolinen ist mit bestimmten Risiken verbunden. Die meisten Probleme entstehen nach Aussage der TÜV SÜD-Experten nicht durch technische Mängel, sondern durch falsches bzw. unsachgemäßes Verhalten. Die wichtigsten Regeln - nicht nur für "junge Hüpfer":
- Ein Gartentrampolin darf nur von einer Person benutzt werden. Wenn beispielsweise mehrere Kinder gleichzeitig auf dem Trampolin sind, erhöht sich die Unfallgefahr deutlich. Die Einschränkung gilt auch dann, wenn das Gerät für ein deutlich höheres Gewicht zugelassen ist.
- Kinder sollen nur unter Aufsicht von Erwachsenen auf das Gartentrampolin gehen. Die Erwachsenen müssen für die ordnungsgemäße Nutzung sorgen. Das bedeutet: keine Überschläge, keine Saltos und keine anderen "halsbrecherischen" Sprungmanöver, die ein erhebliches Verletzungsrisiko beinhalten. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Sicherheitsnetze gerade Kinder zum "Bespielen" reizen - beispielsweise durch gezielte Sprünge in oder auf das Netz. Auch solche Aktionen sollten durch Erwachsene unterbunden werden.
- Kleine Kinder können die Bewegungsabläufe auf einem Trampolin noch nicht einschätzen und kontrollieren. Sie sollten daher Geräte nutzen, die speziell für diese Altersgruppe ausgewiesen sind.
- Wenn das Trampolin im Garten aufgestellt wird, muss ausreichend Abstand zu Bäumen, Mauern, Zäunen oder anderen Spielgeräten eingehalten werden. Bei einem Sturz vom Trampolin kann der Zusammenprall mit solchen Hindernissen zu schweren Verletzungen führen.
- Beim Aufstellen des Trampolins sollte man sich genau an die Gebrauchsanweisung halten und dieser Schritt für Schritt folgen. Eine gute Gebrauchsanweisung enthält alle wichtigen Hinweise und Warnhinweise bezüglich der richtigen Aufstellung und der sicheren Nutzung.
Worauf man bei gebrauchten Gartentrampolinen achten sollte
Im Garten sind Trampoline verschiedenen Witterungseinflüssen wie Regen und Schnee, Kälte und Hitze oder der UV-Strahlung der Sonne ausgesetzt. Während Metallteile nach einer bestimmten Zeit zu rosten beginnen, werden Kunststoffteile in der Regel unter der UV-Strahlung zunehmend spröde. Hinzu kommt die Belastung durch den Gebrauch des Trampolins. In Kombination führt diese Beanspruchung dazu, dass Metallfedern brechen, Einhängeschlaufen des Sprungtuchs ausreißen oder Sicherheitsnetze durchreißen können.
Besondere Vorsicht ist nach Aussage der TÜV SÜD-Experten bei "ergrauten" Sicherheitsnetzen von älteren Geräten geboten, die unter Umständen bereits nach einer Saison die Reißfestigkeit und damit ihre Schutzfunktion verlieren können. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Wartungsvorgaben in der Gebrauchsanweisung genau zu befolgen und die Geräte regelmäßig auf Verschleißerscheinungen oder Beschädigungen zu überprüfen. Leicht beschädigte oder stark ausgeblichene Sicherheitsnetze sollten unbedingt ausgetauscht werden. Neue Netze haben in der Regel eine höhere UV-Beständigkeit und damit auch eine längere Lebensdauer. Um die Sicherheit zu gewährleisten, sollte über den Hersteller / Händler ein Originalersatzteil bezogen werden.
Darauf sollte man beim Kauf eines neuen Gartentrampolins achten
Die Qualitäts- und Sicherheitsmerkmale eines Gartentrampolins sind für Verbraucher nur schwer zu erkennen bzw. einzuschätzen. Hersteller und Importeure müssen zurzeit eine Baumusterprüfung durch ein notifiziertes Prüfunternehmen durchführen lassen und mit der CE-Kennzeichnung ihrer Produkte die Einhaltung der Anforderungen des Europäischen Binnenmarktes signalisieren. Eine wesentlich bessere Orientierungshilfe bietet das freiwillige GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) eines bekannten Prüfunternehmens. TÜV SÜD hat für Gartentrampoline ein spezielles Prüfprogramm auf Basis der Norm prEN 71-14 und eines gemeinsamen Prüfgrundsatzes der deutschen GS-Prüfstellen entwickelt. Für die Vergabe eines GS-Zertifikates prüfen die Experten im Labor unter anderem das Sprungtuch und die Federn sowie die Aufhängung des Sprungtuchs, die Stabilität und Kippstabilität beim Betreten und Verlassen des Trampolins, mögliche Verletzungsgefahren im Bereich der Öffnungen sowie die Korrosionsbeständigkeit und UV-Beständigkeit des Geräts.
Ein Tipp der Experten: Vor dem Kauf auch einen Blick auf die Gebrauchsanweisung werfen. Sie ist Bestandteil des Produkts. Ist die Gebrauchsanweisung schlecht oder unvollständig, sollte man die Finger von dem Gerät lassen.
Weitere Informationen zu Sportprodukten gibt es unter www.tuev-sued.de/ps.