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Baustellen – mit Sicherheit koordiniert

(lifePR) (München, )
Nach wie vor ist die Unfallhäufigkeit auf Baustellen mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt der gesamten gewerblichen Wirtschaft. Die zunehmende Zahl von mitbeteiligten Sub-Unternehmen, Leiharbeitern, Kleinstfirmen und Selbstständigen sowie der massive Wettbewerb setzen alle am Bau Beteiligten einem hohen Druck aus und schaffen neben ohnehin vorhandenen Gefährdungen neue Risiken. Wie sich gegensteuern lässt, erläutern die Fachleute von TÜV SÜD.

Eine Untersuchung der EU-Kommission Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bauwesen zeigte bereits in den 90er Jahren, dass etwa zwei Drittel aller Unfälle auf Fehlentscheidungen, Planungsfehlern und mangelnder Organisation basieren, die durch eine planmäßige Koordinierung vor Baubeginn vermieden werden könnten. Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für die Beschäftigten auf Baustellen wirksam zu verbessern, wurde auf Basis der EU-Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in Deutschland die Baustellenverordnung (BaustellV) erlassen, die eine geeignete Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen zwingend fordert.

Die Sensibilisierung in Sachen Sicherheit ist von Erfolg gekrönt: Die Unfallrate in der deutschen Wirtschaft sank im Zeitraum von 1970 bis 2001 von 102,5 auf 34,5 Unfällen je 1.000 Vollbeschäftigte. Auch auf deutschen Baustellen gingen die Unfallzahlen in den letzten Jahren deutlich zurück. Dies ist vor allem auf ein gewachsenes Gefahrenbewusstsein und den Einsatz von Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren zurückzuführen.

Die Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators sind äußerst vielfältig, wie Gunter Weber, der Fachliche Leiter Arbeitsschutz - Sicherheitstechnik bei TÜV SÜD Life Service erklärt: „Der Koordinator muss sowohl fundierte sicherheitstechnische als auch bautechnische Fachkenntnisse haben.“ Denn nur so kann er das komplexe Beziehungsgeflecht der Bauvorhaben verstehen und die Arbeiten der verschiedenen Unternehmen rechtzeitig koordinieren.

Der Sicherheitskoordinator hat jedoch nicht nur die Aufgabe, das Bauvorhaben und den Bauablauf sicher zu gestalten und damit einen ungestörten Bauablauf zu ermöglichen. Er sorgt auch dafür, dass die später erforderlichen Instandhaltungsarbeiten - zum Beispiel für die Glas- und Fassadenreinigung - gesundheitsgerecht ausgeführt werden können.

Kommunikation senkt Unfallrisiko

Unfallschwerpunkte auf Baustellen sind Absturzunfälle (38 Prozent), gefolgt von Unfällen bei Transportvorgängen und beim Umgang mit Baustellenfahrzeugen und -maschinen (19 Prozent). Trotz guter Planung, Vorbereitung und Koordinierung der Arbeitsabläufe, geeigneter Arbeitsmittel, sicherer Bautechnologien oder vorhandener persönlicher Schutzausrüstung: Die Unfallursachen liegen nur sehr selten im technischen Bereich - die größte Schwachstelle in der Sicherheitskette ist der Mensch selbst. Daher ist es besonders wichtig, alle Verantwortlichen und Beschäftigten für dieses lebenswichtige Thema zu sensibilisieren. Eine Arbeit, die bei der meist heterogenen Zusammensetzung der Arbeits-Teams neben Sachverstand vor allem auch kommunikatives Geschick und Fingerspitzengefühl verlangt. „Die Information aller Beteiligten über die sich ständig verändernden Randbedingungen vor Ort gehören zu den Kernaufgaben des Koordinators. Die Grundlage für eine wirksame Koordination ist eine gut laufende Kommunikation zwischen allen am Bau Beteiligten“, so der TÜV SÜD-Experte.

Checkliste – Aufgaben des Bauherren nach Baustellenverordnung

Übrigens: Seit Einführung der Baustellenverordnung (BaustellV) im Jahr 1998 hat der Bauherr als „Veranlasser des Bauvorhabens“ grundlegende Organisationspflichten zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu erfüllen. Er muss sowohl bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens als auch bei der Koordinierung der Bauausführung dafür sorgen, dass die Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes beachtet werden:

Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei Planung und Ausführung des Bauvorhabens.

Ankündigung größerer Vorhaben (> 500 Manntage) bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde.

Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei größeren Baustellen (> 500 Manntage) und/oder zur Vorbereitung besonders gefährlicher Arbeiten.

Bestellung eines geeigneten Koordinators, wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden (Achtung: Sub-Unternehmen zählen dabei als eigene Arbeitgeber).

Zusammenstellung einer Unterlage mit Hinweisen für die sichere und gesundheitsgerechte Ausführung späterer Instandhaltungsarbeiten an den baulichen Anlagen.
TÜV SÜD berät Bauherren bei der rechtssicheren Umsetzung der Anforderungen aus der Baustellenverordnung und stellt geeignete Koordinatoren.

Weitere Informationen dazu unter:
www.tuev-sued.de/mt
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