"Unfallfahrten unter Alkoholeinfluss sind in der Faschingszeit leider immer wieder ein Problem", erklärt Gerhard Laub, Verkehrspsychologe bei TÜV SÜD. Jedes Jahr wieder häufen sich in der "tollen Zeit" die Unfälle, deswegen rät Laub, "am besten gleich mit einer Fahrgemeinschaft, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi zur Karnevalsfeier zu fahren. So kommt der Konflikt zwischen Alkohol und Führerschein erst gar nicht auf".
Promillefahrten können teuer werden: Eine Trunkenheits-Fahrt kann teuer werden: Die Geldbuße bei Ordnungswidrigkeiten mit Alkohol am Steuer beträgt 500 Euro dazu kommen ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Im Wiederholungsfall sind 1.000 Euro fällig und das Fahrverbot beträgt drei Monate. Fahranfänger zahlen bei einem Verstoß gegen die für sie gültige Null-Promille-Grenze 250 Euro, zwei Punkte gibt's obendrauf. Ab 1,1 Promille wird die Fahrerlaubnis durch das Gericht für mindestens sechs Monate entzogen. Bei sehr hohen Promillewerten, ab 1,6, hilft dann nur noch die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), um den Schein wieder zu bekommen. Bei einem Unfall wird es noch deutlich teurer: Eine Trunkenheitsfahrt gilt als "grob fahrlässig" und die Versicherungen müssen meist nur teilweise für den Schaden aufkommen. Punkte in Flensburg gibt es ab 0,5 Promille, auch wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen.
Restalkohol nicht unterschätzen: Katerstimmung am nächsten Morgen? Viele Faschingsnarren lindern diese mit Kopfschmerztabletten, Kaffee oder einer kalten Dusche. "Auch wenn diese Mittel aufmuntern, die Blutalkoholkonzentration wird nicht reduziert", betont TÜV SÜD-Experte Laub. Wer noch spät in der Nacht Alkohol getrunken hat, kann am nächsten Vormittag immer noch zu viele Promille haben. Zwei Beispiele: Ein 80 Kilo schwerer Mann, der zwischen 20 Uhr abends und zwei Uhr morgens sieben halbe Liter Bier trinkt, kommt auf etwa 1,5 Promille. Am nächsten Morgen um acht Uhr sind das trotz Alkoholabbau noch rund 0,5 Promille - und deutlich zu viel zum Autofahren.
Kein "Herantrinken" oder Alkotester: Die Grenzwerte sind schon mit wenig Alkohol schnell überschritten. Und die auf dem freien Markt erhältlichen Alkoholtester sind absolut unzuverlässig. Wer als Fahrer alkoholbedingt auffällt - durch Torkeln, Lallen oder eine unsichere Fahrweise wie Schlangenlinien - dem drohen schon bei 0,3 Promille Geldstrafen und Entzug der Fahrerlaubnis. Im Flensburger Verkehrszentralregister werden sieben Punkte gut geschrieben. "Als Fahrer Hände weg vom Alkohol", empfiehlt Laub und fährt fort: "Gerade bei den beliebten Cocktails fällt der dem Saft beigemischte Alkohol oft kaum auf. So kommt die Fahrtüchtigkeit schneller abhanden, als gedacht".
Verkleidungen dürfen nicht behindern: Pappnasen und Maskeraden sind wichtiger Bestandteil einer richtigen Karnevalsfeier. TÜV SÜD-Verkehrssicherheitsexperte Gerhard Laub rät: "Achten Sie allerdings darauf, dass weder die Sicht, noch Ihr Bewegungsfreiraum eingeschränkt wird. Auch mit Kostüm müssen Sie problemlos lenken, schalten und auch bremsen können".
Weitere Informationen und Hilfe bei Führerscheinproblemen bei TÜV SÜD unter www.tuev-sued.de/mpu.