Mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Gesetzgeber die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen und die Nutzung von Arbeitsmitteln auf eine komplett neue Basis gestellt. Betroffen sind alle Unternehmen, die Dampfkessel- und Druckbehälteranlagen, Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereich sowie Anlagen zum Umschlag von entzündlichen Flüssigkeiten betreiben. Sie müssen die Vorgaben der BetrSichV in eigener Verantwortung umsetzen. Das betrifft beispielsweise die Festsetzung von Prüffristen für die betroffenen Anlagen oder die Beauftragung einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) mit den vorgeschriebenen Prüfungen. "Damit gibt die Betriebssicherheitsverordnung den Unternehmern eine deutlich höhere Eigenverantwortung", sagt Winfried Schock, Leiter des Geschäftsfeldes Dampf- und Drucktechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. "Wenn kein tiefgreifendes Wissen um die neuen Regelwerke vorhanden ist und wenn die nötigen Erfahrungen fehlen, vergeben die Betreiber entweder durch eine ‚Übererfüllung‘ der Vorschriften die möglichen Chancen oder sie setzen sich durch eine ‚Untererfüllung‘ einem hohen Haftungsrisiko aus."
Beratung bei Festlegung von Prüffristen und Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
Als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) kann die TÜV SÜD Industrie ServiceGmbH seit dem 1. Januar 2008 alle vorgeschriebenen Prüfungen im Zusammenhang mit der BetrSichV bundesweit durchführen. Zudem unterstützen die Industrie-Experten von TÜV SÜD die Anlagenbetreiber und Unternehmer mit einem breiten Dienstleistungsspektrum und modernen Prüfverfahren bei der korrekten Umsetzung der neuen Regelwerke. "Wir beraten Anlagenbetreiber beispielsweise hinsichtlich der Festlegung von Prüffristen auf Basis der vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Bewertungen beziehungsweise Gefährdungsbeurteilungen", erklärt Dieter Roas, Leiter des Geschäftsfeldes Fördertechnik von TÜV SÜD Industrie Service. Auch bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten können sich die Unternehmen auf die kompetente Unterstützung der TÜV SÜD-Experten verlassen. Ein solches Dokument ist nach der BetrSichV für alle Bereiche bzw. Betriebsteile vorgeschrieben, in denen sich die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht zuverlässig vermeiden lässt. Das betrifft unter anderem Lackiereinrichtungen, Faultürme von Kläranlagen oder Tankanlagen.
Ganzheitliche Betrachtung und moderne Instandhaltungsstrategien senken Kosten
Mit der möglichen Flexibilisierung der Prüffristen bietet die BetrSichV den Anlagenbetreibern und Unternehmen einen wichtigen Kostenvorteil. Mit innovativen Dienstleistungen wie der ganzheitlichen Anlagentechnik (gAte), der Entwicklung von optimierten Inspektions- und Instandhaltungsprogrammen im Rahmen von TÜV-RoiM sowie Ersatzprüfungen im laufenden Betrieb schaffen die Experten von TÜV SÜD Industrie Service die Voraussetzung dafür, die maximalen Prüffristen zu nutzen und die Prüfintervalle gegebenenfalls – in Absprache mit den zuständigen Aufsichtsbehörden – weiter zu verlängern. "Über die reine Betrachtung der Prüffristen hinaus können Anlagenbetreiber mit einem ganzheitlichen Ansatz und mit modernen Instandhaltungsstrategien ihre Kosten deutlich reduzieren", betont Jan-Jörg Müller-Seiler, Leiter des Geschäftsfeldes Anlagentechnik von TÜV SÜD Industrie Services. Über den gesamten Lebenszyklus einer Anlage hinweg liegt das Optimierungspotenzial nach Aussage des TÜV SÜD-Fachmanns bei bis zu 25 Prozent.
Einen weiteren Kostenvorteil für Anlagenbetreiber und Unternehmen bieten die modernen Prüfverfahren und die innovative Prüfberichtsverwaltung von TÜV SÜD. So ermöglicht beispielsweise das seit mehr als einem Jahrzehnt weltweit im Einsatz bewährte ADIASYSTEM® die wirtschaftliche Prüfung von Aufzugsanlagen ohne Lasten und die entsprechende Dokumentation der Ergebnisse. Das computergesteuerte Mess- und Dokumentationssystem wird bei wiederkehrenden Prüfungen oder im Rahmen von Gutachten eingesetzt. Deutliche Effizienzgewinne können Kunden von TÜV SÜD Industrie Service mit dem automatisierten Handling von Prüfberichten erreichen. Das virtuelle Prüfbuch netDocX optimiert die Erstellung, Ablage und Verwaltung von Prüfberichten und Dokumenten reduziert den damit verbundenen Verwaltungsaufwand auf ein absolutes Minimum.
Weitere Informationen zu allen Dienstleistungen TÜV SÜD Industrie Service im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung gibt es im Internet unter www.tuev-sued.de oder www.netinform.de
Zusammen mit dem F.A.Z.-Institut hat TÜV SÜD im Jahr 2007 den kompakten Ratgeber "Überwachungsbedürftige Anlagen" veröffentlicht. Auf 50 Seiten finden Unternehmen viele Informationen zur praktischen Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Der Ratgeber wendet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen mit entsprechendem Informations- und Beratungsbedarf. Weitere Informationen gibt es auf www.netinform.de unter den Menüpunkten "Betriebssicherheitsverordnung" und "Aktuelles".