Wird die menschliche Haut in ihrer Schutzfunktion durch externe Einwirkungen überfordert, können Erkrankungen, langfristige Schädigungen der Haut oder allergische Reaktionen die Folgen sein. "Häufige Auslöser für berufsbedingte Hauterkrankungen sind Reinigungs- oder Lösungsmittel, Zement, Metalle, Kleber oder Gummi sowie Tätigkeiten im feuchten Milieu und das Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen über einen längeren Zeitraum", erklärt Dr. Rumen Alexandrov, Fachlicher Leiter Arbeitsmedizin bei der TÜV SÜD Life Service GmbH. "Um derartigen Erkrankungen vorzubeugen und sie zu reduzieren, sind präventive Schritte wie Hautschutz und -pflege sowie die richtige Hände-reinigung und -desinfektion wichtig. In jedem Fall sollte eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, um hautgefährdende Kontakte während der Arbeitstätigkeit festzustellen und zu reduzieren."
Gefährdungsbeurteilung macht Risiken bewusst und handhabbar
Eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen besteht aus einer Gefährdungsermittlung, der Risikobewertung und den daraus abgeleiteten, erforderlichen Schutzmaßnahmen. Sie dient dazu, das Gefahrenpotenzial für Hautschädigungen in einem bestimmten Arbeitsumfeld zu ermitteln und wenn nötig zu reduzieren. Für diesen Prozess sollte der Arbeitgeber Fachleute wie Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte hinzuziehen. Bei der Gefährdungsermittlung werden die Risiken der einzelnen Tätigkeiten in den jeweiligen Arbeitsbereichen nach Art und Umfang der Hautgefährdung bestimmt.
Dafür sind physikalische, chemische und biologische Einflüsse sowie Einwirkungen durch Klima, Hitze, Kälte oder Luftbewegung zu berücksichtigen. Durch die Risikobewertung wird anschließend festgestellt, ob der Arbeitsablauf ausreichend sicher und das bestehende Risiko "akzeptabel" sind. Hierfür werden die Schwere eines möglichen Schadens sowie seine Eintrittswahrscheinlichkeit ermittelt. Ist das Risiko und somit die Hautgefährdung zu hoch, sollte der Arbeitgeber Maßnahmen einleiten, um die Belastung zu reduzieren und die Arbeitnehmer zu schützen. So können zum Beispiel Betriebsanweisungen sowie arbeitsplatzspezifische Hautschutz- und Hygienepläne erstellt und ausgehändigt oder Hautschutz- und Pflegemittel eingesetzt werden. Der Betriebsarzt kann zudem Vorsorgeuntersuchungen anbieten.
Risiko UV-Strahlung: nicht nur unter freien Himmel
Auch das Risiko, das von UV-Strahlung am Arbeitsplatz ausgeht, ist in die Gefährdungsbeurteilung mit einzubeziehen. Wer viel unter freiem Himmel arbeitet, kann sich der Sonne oft nicht entziehen. Sonnenbrand, allergische Reaktionen bis hin zu chronischen Lichtschädigungen oder Hautkrebs können im Ernstfall die Folgen sein. Auch bei Tätigkeiten an UV-Trocknungsanlagen von Lacken und Farben, bei der Verarbeitung von Klebern oder beim Schweißen und Schneiden sind Arbeiter einer erhöhten Strahlung ausgesetzt. Um die Belastung zu minimieren, sollte die Strahlung durch sogenannte "gekapselte Anlagen" abgeschirmt sein. Weitere, persönliche Schutzmaßnahmen sind UV undurchlässige Schutzbrillen und Kleidung sowie Sonnenschutzmittel.
TÜV SÜD unterstützt Unternehmen in puncto Gesundheitsmanagement
Die TÜV SÜD Life Service GmbH betreut die Mitarbeiter von knapp 10.000 Unternehmen in Deutschland beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und entwickelt individuelle Lösungen zum Umgang mit Stress, zur Förderung der Arbeitsmotivation, bei Suchtgefährdung sowie bei Über- oder Unterforderung. Die Mitarbeiter honorieren dies durch bessere Leistungsfähigkeit. Kosten durch Arbeitsunfälle, einseitige Belastungen und Krankheiten werden verringert.
Weitere Informationen unter www.tuev-sued.de/bgm.
Weitere Presseveröffentlichungen unter www.tuev-sued.de/presse/bgm.