Spurhaltehilfen, Geschwindigkeitsassistent, Anfahrhilfen für Nutzfahrzeuge – das sind nur Beispiele für Systeme, die Zug um Zug, aber innerhalb weniger Jahre, in die neuen Fahrzeugtypen eingebaut sein müssen. Verbindliche Regelungen der UNECE (UN Economic Commisson for Europe) und die General Safety Regulation (GSR) der EU treten manchmal so schnell in Kraft, dass Zulassungsbehörden wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und die Technischen Dienste wie TÜV SÜD mit der Prüfung und Genehmigung der Systeme stark gefordert sind. Vereinzelt fehlen sogar die ergänzenden Verwaltungsvorschriften – wie etwa bei der Müdigkeitserkennung für den Fahrer.
„Das Bedürfnis nach Sicherheit“ stehe aber hinter vielen neuen Systemen, die künftig in Fahrzeugen verbaut sein müssen. Dies betonte Stefan Merkl von TÜV SÜD bereits bei der Eröffnung der Tagung. Vor über 220 Teilnehmern in der Erdinger Stadthalle bezeichnete er die Umsetzung der Digitalisierung in der Typgenehmigung als die richtige Reaktion auf Dynamik und Komplexität der Homologation.
Eine immer wieder in Vorträgen geforderte Maßnahme ist die Harmonisierung von Dateien in besser von Maschinen lesbare Formate, wie XML. Es existiert zudem Bedarf an neuen IT-Dienstleistungen. Sie könnten beispielsweise einen so genannten „Digitalen Zwilling“ von Vorschriften erstellen, der den Entwicklern und Prüfern die Änderungen in den Regelwerken ohne mühseliges Vergleichen perspektivisch automatisiert aufzeigt. Ein großer Teil der Neuerungen in den Vorschriften entfällt schließlich auf die Modifikationen Bestehender.
Euro 7 – mehr als nur Abgas
Neben der Sicherheit motivieren Klima- und Umweltschutz weiterhin die Gesetzgeber und Gremien. So wird die künftige Euro 7 auch die so genannten „außermotorischen Emissionen“ stärker reglementieren. Dazu gehört, dass weniger Bremsenabrieb in die Umwelt gelangt. Bei der technischen Umsetzung zeichnet sich noch kein einheitlicher Weg ab. Eine Möglichkeit ist die Renaissance der nach außen nahezu dichten Trommelbremse in einigen Anwendungen. Klar ist ebenfalls, dass regeneratives Bremsen bei Elektroautos hilfreich ist. Die technischen Dienste entwickeln hierzu gemeinsam geeignete Prüfmethoden.
Technischen Fortschritt in der Serie erleichtern
Die Experten für Zulassungsfragen beschäftigten sich auf der Tagung nicht nur mit den aktuell brennenden Fragen. Wie können beispielsweise Verbesserungen in der Batterietechnik in die Produktion einfließen, ohne dass der Hersteller das gesamte Verfahren zur Homologation neu aufrollen muss? Ähnliches gilt für den Einsatz neuer, leistungsfähigerer Sensoren oder Funktionen, die über Software-Updates hinzukommen.
Einzelgenehmigungen mit Anlaufschwierigkeiten
Nicht immer ist das Fließband die Stelle, an der Autos und Lastwagen entstehen. Spezialfahrzeuge, die vielleicht nur in ein paar Exemplaren gebaut werden, benötigen Einzelgenehmigungen. Bislang in nationaler Regie erteilt, wurden sie nun für einige Fahrzeugklassen auf ein EU-weit gültiges Verfahren umgestellt. Eigentlich wäre es ein großer Fortschritt für die Branche, gäbe es nicht Probleme mit der Anerkennung in einigen Mitgliedsstaaten der Union.
Bei allen Herausforderungen durch neue Regelungen, bieten diese auch hin und wieder Erleichterungen. So gibt bspw. die aktuelle GSR 2 nicht nur die Möglichkeit, autonome Fahrzeuge zuzulassen; sie stellt auch klar, dass für sie manches System gar nicht notwendig ist. Wo kein Fahrer mehr ist, braucht es beispielsweise auch keine Müdigkeitserkennung mehr für ihn.