Mit der Novellierung wurde die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) knapp dreizehn Jahre nach ihrer Einführung neu strukturiert und europäischem Recht angepasst. In der Neufassung wurden Prüfpflichten, Prüffristen und Prüfzuständigkeiten teilweise neu geregelt. Zudem wurden erstmals Ordnungswidrigkeiten konkret benannt, die unter Umständen als Straftat gewertet werden können. Eine weitere Änderung betrifft die Berücksichtigung von Bereichen, die sich in der Vergangenheit als besondere Unfallschwerpunkte erwiesen haben.
"Die Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen müssen ihre gesamte Dokumentation überprüfen und an die Vorgaben der novellierten Betriebssicherheitsverordnung anpassen", sagt Dieter Roas, Leiter der ZÜS-Stelle bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen zählen Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie Druckanlagen. "Auch wenn Anlagenbetreiber in der Vergangenheit bereits viel in den Arbeitsschutz investiert haben", so der TÜV SÜD-Experte, "besteht durch die Neufassung dringender Handlungsbedarf."
TÜV SÜD unterstützt die Anlagenbetreiber bei der Umsetzung der neuen BetrSichV mit umfassenden Informationen auf einer speziellen Internetseite sowie Informationsveranstaltungen und Webinaren. Alle Informationen dazu gibt es im Internet unter www.tuev-sued.de/....