"Schon geringer Drogenkonsum kann bei Verkehrskontrollen und Unfällen von der Polizei durch Schnelltests in Schweiß, Speichel oder Urin nachgewiesen werden, erläutert Dr. Sabine Löhr-Schwaab, Verkehrsmedizinerin bei der TÜV SÜD Life Service GmbH. Nachfolgende Bluttests im Krankenhaus oder auf der Polizeiwache sichern den Nachweis rechtlich ab.
Kein Grenzwert, hohe Strafen
Einen Grenzwert für die Fahrtüchtigkeit gibt es nicht. Schon der Nachweis einer geringen Drogenkonzentration im Blut kann zu hohen Strafen führen. Wer beim Fahren unter Drogeneinfluss ertappt wird, dem drohen eine Geldbuße von bis zu 1.500 Euro, bis zu drei Monate Fahrverbot und vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder es unter Drogeneinfluss zu einem Verkehrsunfall kommt, macht sich der Fahrer zudem strafbar. Dann drohen Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug, hohe Geldstrafen und gegebenenfalls Schadensersatzforderungen.
Zuverlässige Nachweise helfen bei der MPU
"Ist ein Abstinenznachweis notwendig, gibt es zwei Möglichkeiten, diesen gerichtsverwertbar und den behördlichen Vorgaben entsprechend erstellen zu lassen: ein Urinscreening oder eine Haaranalyse", erklärt Dr. Löhr-Schwaab. Drogenscreenings über eine Urinanalyse, die für die MPU benötigt werden, seien die erste Wahl, um Abstinenz nachzuweisen. Sie sind im Regelfall auf vier Kontrollen in sechs Monaten oder aber sechs Kontrollen in zwölf Monaten angelegt und werden unvorhersehbar und kurzfristig (Terminbekanntgabe nur einen Tag vor der Urinabgabe) durchgeführt, um ein zuverlässiges Ergebnis zu erzielen. Auch anhand einer Haaranalyse kann der Nachweis einer Drogenabstinenz je nach Haarlänge zurückschauend für einen längeren Zeitraum erbracht werden. Da die Haupthaare circa einen Zentimeter im Monat wachsen, müssen die Haare für einen Abstinenznachweis über ein halbes Jahr mindestens sechs Zentimeter lang sein.
Die Laboruntersuchungen und ärztlichen Gutachten der TÜV SÜD Life Service GmbH erfüllen alle von den Behörden geforderten Durchführungsstandards. Damit können Kunden sicher sein, dass die Gutachten und Befunde auch anerkannt werden.
Weitere Informationen zu TÜV SÜD unter www.tuev-sued.de/mpu.