In Deutschland besteht keine Impfpflicht. Doch die Ständige Impfkommission am Robert-Koch Institut (STIKO) gibt jährlich eine aktuelle Empfehlung heraus, welche Impfungen in welchem Alter für die Gesundheit der Bevölkerung wichtig sind. Diese werden von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder öffentlich empfohlen; dabei sind Sonderregelungen der Länder zu zusätzlichen Impfempfehlungen möglich.
Für Erwachsene gehören zu den Standardimpfungen momentan die regelmäßigen Auffrischimpfungen gegen Tetanus und Diphtherie, die alle zehn Jahre nötig sind. Neu ist seit 2009 die STIKO-Empfehlung für Erwachsene, die nächste fällige Diphtherie/Tetanus-Impfung einmalig als Kombination mit einer zusätzlichen Keuchhustenimpfung vornehmen zu lassen. Darüber hinaus werden im Erwachsenenalter auch eventuell fehlende Impfungen des Kindes-/Jugendalters nachgeholt und vervollständigt, dies ist zum Beispiel beim Impfschutz gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) der Fall. Ab einem Alter von 60 Jahren wird außerdem zu Standardimpfungen gegen Grippe und Pneumokokken, die Lungenentzündung auslösen können, geraten.
Die Kosten für die im jährlich erneuerten Impfkalender der STIKO aufgeführten Impfungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, alle weiteren Impfungen müssen selbst oder bei beruflicher Notwendigkeit vom Arbeitgeber bezahlt werden. Allerdings übernehmen Krankenkassen in letzter Zeit zunehmend die Kosten von Reiseimpfungen, so dass sich im Einzelfall eine vorherige Information bei der zuständigen Krankenkasse empfiehlt.
Welche Impfungen Arbeitgeber bei welcher beruflichen Infektionsgefahr zur Verfügung stellen müssen, ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) festgehalten. "Vor allem bei Reisen in tropische Länder ist es in der Regel sinnvoll, gegen Hepatitis A, Typhus, Polio, Tetanus und Diphtherie geimpft zu sein", erklärt Dr. Sonja Bühler, Ärztin für Arbeitsmedizin bei der TÜV SÜD Life Service GmbH. "Doch welche Impfungen individuell wirklich nötig sind, sollte vor jeder Reise - insbesondere außerhalb Europas - mit einem Arzt besprochen werden." Wer nicht weiß, an welchen Arzt er sich wenden soll, kann sich auch von den Fachleuten des TÜV SÜD ausführlich beraten lassen.
Für Impfungen gibt es eine Dokumentationspflicht: Der impfende Arzt muss die Impfung mit Datum und weiteren Angaben im Impfausweis des Patienten dokumentieren. Der Impfausweis enthält also wichtige Angaben zum persönlichen Impfschutz und zum richtigen Zeitpunkt für Auffrischimpfungen. Jeder Bürger sollte daher einen Impfausweis besitzen. Leider sind Ärzte häufig damit konfrontiert, dass die entsprechenden Dokumente fehlen oder aber lückenhaft sind. Dies ist zwar ärgerlich und führt zu manch unnötiger Verabreichung eines Wirkstoffes, ein besonderes Risiko geht jedoch von zusätzlichen Impfungen bei bereits bestehendem Schutz nicht aus.
TÜV SÜD unterstützt Unternehmen in puncto Gesundheitsmanagement
Die TÜV SÜD Life Service GmbH betreut die Mitarbeiter von knapp 10.000 Unternehmen in Deutschland beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und entwickelt individuelle Lösungen zum Umgang mit Stress, zur Förderung der Arbeitsmotivation, bei Suchtgefährdung sowie Über- oder Unterforderung. Das Ziel ist stets, Bedingungen am Arbeitsplatz zu schaffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter schützen. Die Mitarbeiter honorieren dies durch bessere Leistungsfähigkeit. Kosten durch Arbeitsunfälle, einseitige Belastungen und Krankheiten werden verringert und auch Leistungseinbrüche durch psychischen Stress oder Überforderung können wirksam abgefedert werden. Weitere Informationen für Medien zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement gibt es im Internet unter www.tuev-sued.de/presse/BGM.