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Ein komplexes Puzzle: Die neue Spielzeugrichtlinie

TÜV SÜD auf der Internationalen Spielwarenmesse

(lifePR) (Nürnberg/München, )
Das beherrschende Thema in der Spielwarenbranche ist die Aktualisierung der Europäischen Spielzeugrichtlinie und der harmonisierten Normen (EN 71ff), die ab Juli 2011 greifen und eine Vielzahl von neuen Aufgaben für Hersteller, Importeure, Händler und Bevollmächtigte in der Europäischen Union bringen. Die TÜV SÜD-Fachleute helfen bei der Internationalen Spielwarenmesse vom 3. bis 8. Februar 2011 bei der Klärung von Fragen und präsentieren ihr umfassendes Dienstleistungspaket für die Akteure der Spielwarenbranche weltweit (Testing & Inspection Area, Halle 11.1, Stand D06).

Besucher aus knapp 120 Ländern, Aussteller aus knapp 70 Ländern: Bei der Spielwarenmesse in Nürnberg wird augenfällig, dass das Spielwaren-Geschäft hochgradig globalisiert ist. Dass rund 80 Prozent der in der Europäischen Union verkauften Spielwaren aus anderen Wirtschaftsregionen importiert werden und dass sich die Warenströme laufend verändern, hat die Politik bereits vor Jahren zum Anlass genommen, die Aktualisierung der Europäischen Spielzeugrichtlinie anzustoßen. Ab Juli 2011 greifen die ersten Neuerungen der Richtlinie und der harmonisierten Normenreihe EN 71. Die Richtlinie 2009/48/EC ist die erste Richtlinie, die nach dem so genannten Warenpaket (Goods Package) konzipiert ist. Dieses Gesetzespaket bündelt verschiedene Ansätze zur Verbesserung der Produktsicherheit.

Für Hersteller, Importeure, Händler und Bevollmächtigte in der EU sind in der Richtlinie explizite Aufgaben aufgelistet. "Eine der größten Herausforderungen stellt die Risikoanalyse dar, die Hersteller im Rahmen der technischen Dokumentation durchführen müssen", sagt Robert Ziegler, TÜV SÜD-Fachmann für Spielzeugsicherheit. "Das Spektrum der Risikoanalyse reicht von mechanischen bis hin zu hygienischen Gefahren. Zudem müssen die Hersteller auch den vorhersehbaren Fehlgebrauch von Spielwaren bedenken." Insgesamt bestehen die Neuerungen im europäischen Spielzeugrecht aus einer Fülle von Einzelhinweisen und Detailregelungen. Ein Beispiel: Ist in der Packung Frühstücksflocken ein kleines Spielzeug versteckt, müssen Eltern mit einem Warnhinweis dazu aufgefordert werden, ihr Kind nicht mit den Cerealien allein zu lassen. Übrigens: Alle Warnhinweise in deutscher Sprache müssen - so der heutige Stand - in Zukunft mit dem Wort "Achtung" beginnen.

Die Europäische Spielzeugrichtlinie wird in Deutschland mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in nationales Recht umgesetzt. Die technische Umsetzung ist in der Normenreihe EN 71 niedergeschrieben. Allerdings ist dort die Prüfung von Schaukelsitzen für den privaten Gebrauch nicht geregelt. "Deshalb ist nach dem jetzigem Stand ab Sommer 2011 für jede Schaukel, die in der EU in Verkehr gebracht wird, eine EG-Baumusterprüfung durch einen Notified Body notwendig", erklärt Ziegler. Wie eine Schaukelprüfung im Einzelnen funktioniert, zeigen die TÜV SÜD-Experten live auf der Internationalen Spielwarenmesse - im zentralen Prüflabor der Testing & Inspection Area in Halle 11.1. Das Prüfszenario: Ein Schaukelsitz trifft auf einen Prüfkopf, der einen Kinderkopf simuliert. Diese Simulation hilft, schlimme Verletzungen bei Kindern zu verhindern. Die Besucher können sich von den TÜV SÜD-Spezialisten auch erläutern lassen, wie Prüfgewicht, Beschleunigungsmessgerät und Aufprallmesseinrichtung zusammenwirken. Ausblick über die Messe hinaus: "Womöglich wird die Schaukelprüfung doch noch in die EN 71 integriert", so Ziegler.

Neue chemische Anforderungen ab Juli 2013: alles offen

Die TÜV SÜD-Fachleute verfolgen die Entwicklungen in den entsprechenden Normengremien intensiv- und gestalten diese Entwicklungen teilweise auch direkt mit. Das gilt auch für die neuen chemischen Anforderungen, die ab Juli 2013 für Spielwaren gelten sollen. Die Produkte müssen dann frei von krebserregenden, erbgutgefährdenden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen (so genannte CMR-/KEF-Stoffe) sein. Es geht um insgesamt rund 1.500 Substanzen. "Die Europäische Kommission hat allerdings bis heute kein offizielles Mandat an die Normenausschüsse erteilt, die Vorgaben in der Normenreihe EN 71 entsprechend anzupassen", so der Hinweis von Robert Ziegler. Mögliche Auswirkung: Sollten bis zum Stichtag keine harmonisierten Normen vorliegen, könnte auf Hersteller eine Baumuster-Prüfpflicht durch einen Notified Body (Benannte Stelle) zukommen.

Ob Hersteller, Importeur, Händler oder Bevollmächtigter in der EU: Die Spielzeug-Experten von TÜV SÜD unterstützen ihre Kunden mit einem breiten Spektrum an Dienstleistungen - von der Entwicklungsbegleitung über die Beratung zur Risikoanalyse bis hin zur Schulung von Mitarbeitern im Qualitätsmanagement oder in der Zertifizierung von Produktionsverfahren inklusive CSR-Kriterien (Corporate Social Responsibility). Die Fachleute haben die potenziellen Risiken über die ganze Warenkette hinweg im Blick - von Aspekten der Entflammbarkeit über Schwermetall-Belastungen bis hin zu den verschluckbaren Kleinteilen. "Alle beteiligten Akteure können ihre Risiken minimieren und letztlich auch Kosten sparen, wenn sie unser Know-how in Sachen Spielzeugsicherheit frühzeitig in Anspruch nehmen", betont Robert Ziegler. Hersteller, Händler und Importeure profitierten auch von der Bekanntheit des TÜV SÜD-Siegels bei Verbrauchern und von der weltweiten Präsenz des Dienstleistungskonzerns. TÜV SÜD hat über 600 Standorte weltweit und baut die globale Prüfinfrastruktur kontinuierlich weiter aus - unter anderem mit der Erweiterung der Labor-Standorte in Asien und vor allem in China.

Die TÜV SÜD-Fachleute sind bei der Internationalen Spielwarenmesse vom 3. bis 8. Februar 2011 in Halle 11.1, Stand D06, in der Testing & Inspection Area vertreten. Bei Fragen zum Messeauftritt von TÜV SÜD Product Service gibt es weitere Informationen unter Tel. +49 (0) 89 / 50 08 - 43 15, ps-marketing@tuev-sued.de Das komplette Dienstleistungsspektrum von TÜV SÜD im Spielwarenbereich ist zu finden unter www.tuev-sued.de/spielzeug
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