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Ende der Übergangsfrist für Asbest-"Altbescheinigungen"

Neu: Fortbildungspflicht für Asbest-Sachkundige

(lifePR) (München, )
Der Umgang mit dem gefährlichen Baustoff Asbest erfordert Sachkunde. So müssen Aufsichtsführende beim Abbruch, bei der Sanierung und Instandhaltung von Gebäuden immer auf dem aktuellsten Wissensstand sein. Mit den Änderungen der Gefahrstoffverordnung aus dem Jahr 2013 wurde eine Fortbildungspflicht für die Sachkunde nach TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe) eingeführt. Diese besagt, dass Sachkundenachweise nur noch eine Gültigkeit von sechs Jahren haben und dass „Altbescheinigungen“, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, nur noch bis 30. Juni 2016 gültig sind.

Das bedeutet konkreten Handlungsbedarf für Verantwortliche: Kommen sie innerhalb dieser Frist der Fortbildungspflicht nicht nach, verlieren die Sachkundenachweise ihre Gültigkeit und ein Grundlehrgang wird fällig ­– das kann zu Ausfällen des Sachkundigen von bis zu fünf Tagen führen, was wiederum auf der Baustelle zu kostspieligen Verzögerungen führt.

Zur Verlängerung der Sachkundenachweise muss während der Geltungsdauer ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht werden. Damit verlängert sich die Sachkunde gemäß Anhang I, Nummer 2.4.2, Absatz 3, Satz 6 GefStoffV um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs. Zu beachten ist auch, dass Sachkundenachweise nach Anlage 5 der bis Dezember 2013 geltenden TRGS 519 am 30. Juni 2016 ablaufen und nicht durch den Besuch eines Fortbildungslehrgangs verlängert werden können. Dieser setzt einen Grundlehrgang nach Anlage 3 oder 4 der TRGS 519 voraus.

Für beide Fälle bietet die TÜV SÜD Akademie die gesetzlich geforderten Fortbildungs- bzw. Grundlehrgänge an, um das Wissen der Sachkundigen auf den neuesten Stand zu bringen.

Die Seminare basieren auf den aktuellen Änderungen in den relevanten Vorschriften für den sachgemäßen Umgang mit Asbest, insbesondere der Gefahrstoffverordnung mit der Neufassung sowie den geltenden rechtlichen Grundlagen.

Weitere Informationen und Anmeldung über Karin Seidel (Tel: 089 – 5791 2652, karin.seidel@tuev-sued.de) oder unter http://www.tuev-sued.de/akademie/gefahrstoffe.

TÜV SÜD AG

TÜV SÜD ist ein international führender Dienstleistungskonzern mit den Strategischen Geschäftsfeldern INDUSTRIE, MOBILITÄT und ZERTIFIZIERUNG. Mehr als 16.000 Mitarbeiter sind an über 600 Standorten weltweit präsent. Die interdisziplinären Spezialistenteams sorgen für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Als Prozesspartner stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Kunden.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
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