Die Richtlinie 2009/48/EC ist die erste Richtlinie, die nach dem so genannten Warenpaket (Goods Package) konzipiert ist. Dieses Gesetzespaket bündelt verschiedene Ansätze zur Verbesserung der Produktsicherheit. "Eine der wichtigsten Veränderungen ist die umfassende Risikoanalyse, die Hersteller in Zukunft im Rahmen der technischen Dokumentation durchführen müssen", sagt Robert Ziegler, Experte für Spielzeugsicherheit bei der TÜV SÜD Product Service GmbH. Das Spektrum der Risikoanalyse reicht von mechanischen bis hin zu hygienischen Gefahren. Zudem müssen die Hersteller auch den vorhersehbaren Fehlgebrauch von Spielwaren bedenken.
Die Europäische Spielzeugrichtlinie wurde in Deutschland mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in nationales Recht umgesetzt. Die konkreten technischen Anforderungen sind in der Normenreihe EN 71 beschrieben. In dieser Normenreihe sollen auch die Vorgaben Anforderungen für die chemische Sicherheit von Spielzeug definiert werden, die vom 20. Juli 2013 an gelten sollen. Alle Produkte müssen dann frei von krebserregenden, erbgutgefährdenden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen sein. Es geht um insgesamt rund 1.500 Substanzen. "Die Europäische Kommission hat allerdings bis heute kein offizielles Mandat an die Normenausschüsse erteilt, die Vorgaben in der Normenreihe EN 71 entsprechend anzupassen", bedauert Robert Ziegler. Mögliche Auswirkung: Sollten bis zum Stichtag keine harmonisierten Normen vorliegen, könnte auf die Hersteller eine Baumuster-Prüfpflicht durch einen Notified Body (Benannte Stelle) zukommen.
TÜV SÜD unterstützt Hersteller, Importeure und Händler weltweit bei der Aufgabe, die Anforderungen der Europäischen Spielzeugrichtlinie umzusetzen und damit die Sicherheit von 80 Millionen Kindern in der Europäischen Union zu gewährleisten. Das komplette Dienstleistungsspektrum von TÜV SÜD im Spielzeugbereich ist zu finden unter www.tuev-sued.de/spielzeug