Unabhängig von der Herkunft konnte bisher jeder Wein in Deutschland als Spitzenwein eingestuft zu werden. Ein neues Weinrecht macht es nun möglich, die Herkunft stärker in der Qualitätsbewertung zu berücksichtigen. „In Italien und Frankreich ist die Herkunft schon immer ein Grundprinzip der Qualitätsauslobung“, sagt Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte der TÜV SÜD Management Service GmbH. „Das wird durch die neue Regelung nun auch auf Deutschland übertragen.“ Durch die Neuordnung der Qualitätsbewertung und der Deklaration sollen sich deutsche Weine auch im internationalen Umfeld besser vermarkten lassen.
In Zukunft darf die Qualität eines Weines umso höher beworben werden, je enger eingegrenzt die Herkunft ist. Die Qualitätsstufe „Deutscher Wein“ bildet– wie in einer Qualitätspyramide – die breite Basis möglicher Auslobungen. An der Spitze der Pyramide steht der „Lagenwein“. Diese Bezeichnung gilt für die höchstmögliche Qualitätsstufe und die Herkunft aus einem klaren, regional begrenzten Anbaugebiet. Eigens geschützte geografische Bezeichnungen bleiben davon unberührt. Im Jahr 2026 wird der erste Jahrgang erhältlich sein, der nach neuem Weinrecht deklariert ist. Dann läuft die Übergangsfrist zwischen altem und neuem Gesetz aus.
Die Qualität eines Weines hängt allerdings nicht nur von der Herkunft, sondern auch von einer ganzen Reihe weiterer Faktoren ab. „Das betrifft den gesamten Verarbeitungsprozess – von der Lese der Weintrauben bis zur Abfüllung in die Flaschen“, erklärt Dr. Daxenberger. Der IFS definiert Kriterien, wie die Qualität von Prozessen und Produkten und die Lebensmittelsicherheit im gesamten Herstellungsprozess gewährleistet und nachgewiesen werden kann. Die Anforderungen umfassen unter anderem die Dokumentation der sicherheitsrelevanten Herstellprozesse, die Eignung von Anlagen, Schläuchen und Geräten, die Sauberkeit und den Zustand der Flaschen, die Lebensmittelkonformität der Verschlüsse, die Einhaltung der Füllmengen sowie die Schädlingsbekämpfung und die Vermeidung von Fremdkörpern und mikrobiologischen Verderbserregern.
„Damit wirken die gesetzlichen Vorgaben für die Herkunftsbezeichnung und die Anforderungen von freiwilligen Lebensmittelstandards an den Herstellungsprozess zusammen, um einen umfassenden Qualitätsanspruch zu verwirklichen“, so Dr. Daxenberger. „Zudem sorgen behördliche Kontrollen der gesetzlichen Vorgaben und privatwirtschaftliche Audits und Zertifizierungen von Prüf- und Zertifizierungsdienstleistern wie TÜV SÜD dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich ganz auf den Genuss von Wein aus deutschen Anbaugebieten konzentrieren können.“
- Weitere Informationen zum deutschen Weinrecht gibt es auf den Seiten des Deutschen Weininstituts unter https://www.deutscheweine.de/wissen/qualitaetsstandards/neuregelungen-im-deutschen-weinrecht.
- Weitere Informationen zum IFS und den Leistungen von TÜV SÜD im Lebensmittebereich gibt es unter https://www.tuvsud.com/lebensmittel.