- Ein wichtiger Aufenthaltsort für das Baby ist der Wickeltisch. Sicherheit ist hier die oberste Devise. Das Kind darf auch dann nicht hinunterfallen, wenn Mutter oder Vater beim Wickeln kurzzeitig abgelenkt sind. Deshalb sind Seitenschutzränder ein Muss. Der Wickeltisch sollte eine Tiefe von mindestens 75 Zentimetern und eine Breite von mindestens 55 Zentimetern haben, so die Fachleute von TÜV SÜD. Zu achten ist auf abgerundete Ecken und Kanten. Wo wird der Wickeltisch am besten platziert? Die sicherste Variante ist hier die Ecke eines Raumes. Für die Wickeltischauflage gelten folgende Devisen: gesundheitsverträgliche und strapazierfähige Materialien.
- Praktisch sind auch Wickeltischaufsätze, die in Kombination mit Kommoden erhältlich sind. Wickelutensilien können so in Schubkästen aufbewahrt werden, der Unterbau lässt sich später als normale Kommode nutzen. Wichtig dabei: Unterbau und Wickelaufsatz müssen fest miteinander verbunden sein, damit die nötige Stabilität gegeben ist.
- Sehr modern sind derzeit Beistellbetten, die auf einer Seite offen sind und so direkt mit dem Bett der Eltern kombiniert werden können. Laut TÜV SÜD-Experten ist dabei vor allem auf eine feste Verbindung zwischen den beiden Betten zu achten. Beim Beistell-Element sollte der Boden höhenverstellbar sein, so dass eine Anpassung an das Elternbett unkompliziert möglich ist. Wichtiges Sicherheitselement ist ein hohes Schutzgitter, dass ein Herausfallen des Kindes verhindert. Die Gitterstäbe stehen dabei möglichst eng - mit maximal 65 Millimeter Abstand. Übrigens: Manche Modelle können für andere Zwecke umgebaut werden (etwa zu einer Bank für das Kinderzimmer), wenn das Kind dem Beistellbett entwachsen ist.
- Für das erste eigenständige Bett gilt: Ein Holzbett, das mit schadstofffreiem Lack behandelt ist, sorgt grundsätzlich für gute und gesunde Nachtruhe beim Nachwuchs. Bei der Auswahl des Bettes sind viele Details zu beachten: Zur guten Verarbeitung gehört, dass die Schrauben im Holz versenkt sind und das Bett nirgends scharfe Kanten oder Ecken aufweist. Kanten und Bauteile, die beim üblichen Gebrauch zugänglich sind, müssen gerundet oder mit Schutzmaterial eingefasst sein.
- Handelt es sich um ein Bett mit Gitterstäben, dann ist darauf zu achten, dass der Körper des Kindes nicht zwischen die Stäbe passt - sonst bleibt es womöglich mit dem Kopf hängen. Der maximale Abstand darf 65 Millimeter nicht übersteigen, so der Hinweis von TÜV SÜD. Lassen sich die Gitterstäbe herausnehmen, kann das Kind selbst ins Bett einsteigen, sobald es dazu in der Lage ist.
- Stichwort mitwachsende Betten: Viele Gitterbetten sind mit höhenverstellbaren Böden ausgestattet. Damit das Kind nicht herausfallen kann, muss die Übersteighöhe mindestens 60 Zentimeter betragen.
- Hochbetten als Teil des Piraten- oder Prinzessinnenreichs, eine Rutsche vom Bett zum Boden als Teil des Indoor-Spielplatzes im Kinderzimmer: Mit Hochbetten kann man Mädchen und Jungen viele Wünsche erfüllen. Allerdings sollte der Nachwuchs erst ab sechs Jahren mit diesem Möbel ausgestattet werden. Die Brüstung des Hochbetts muss deutlich höher sein als die Matratze - mindestens 160 Millimeter. Wie dick die Matratze maximal sein darf, sollte dauerhaft durch eine Markierung angezeigt sein. Und: Hände weg von Federkernmatratzen, denn sie werden beim Spielen und Rumtoben schnell zum gefährlichen "Sprungbrett". Das Hochbett muss möglichst gut an der Wand befestigt und verankert werden, um die Stand- und Kippsicherheit zu gewährleisten. Noch ein paar Worte zur Leiter: Den Stufenabstand muss das Kind gut bewältigen können. Detaillierte Maßanforderungen gibt es in der DIN EN 747-1 (Etagenbetten und Hochbetten - Anforderungen an die Sicherheit, Festigkeit und Dauerhaltbarkeit): So darf zum Beispiel der Abstand zwischen dem Fußboden und der Oberseite des ersten Auftritts höchstens 400 Millimeter betragen. Von Abständen zur Ausleuchtung: Eine Lampe in der Nähe der Leiter sorgt für ausreichendes Licht.
- Vom Schlaf zum Frühstück: Auf einem Hochstuhl, der sich für Kinder ab dem achten oder neunten Monat eignet, sitzt der Nachwuchs zusammen mit den Erwachsenen am Tisch. Mitwachsende Modelle sind dabei am flexibelsten. Darauf ist zu achten: Kleine wie größere Kinder müssen sich anlehnen, die Beine gut auflegen und die Füße abstellen können. Verstellbare Fußstützen sorgen für guten Halt. Ein Herausgleiten des Kindes muss durch geeignete Haltesysteme verhindert werden, so der Hinweis von TÜV SÜD. Das sind beispielsweise Bauchgurte oder Schritthalterungen. Bei verstellbaren Rückenlehnen sind zusätzliche Sicherungen wie Schulterbänder oder Gurte nötig.
- Separater Stuhl und Tisch, die sich zu einem Hochstuhl kombinieren lassen, haben den Vorteil, dass man die beiden Elemente auch getrennt voneinander einsetzen kann. Allerdings sind diese Kombis meist nicht verstellbar für Rücken und Beine.
- Wenn Kinder noch nicht aufrecht sitzen können, dann können sie mit einem Schalensitz mit am Tisch platziert werden. Schalensitze eignen sich für Mädchen oder Jungen ab fünf Monaten. Sie lassen sich nach hinten neigen, so dass die Kleinen fast darin liegen.
- Das A und O bei allen Hochstuhl-Varianten ist die Standfestigkeit und Kippsicherheit. Geht es um die Auswahl von Bezügen und Auflagen: Die verwendeten Materialien sollten schadstoffarm und chemisch unbedenklich sein. Das ist beispielsweise am TÜV SÜD-Oktagon "Schadstoffarm" zu erkennen. Außerdem: Behandelte Holzoberflächen oder Kunststoffe lassen sich leichter reinigen als Stoff.
- Auf der Suche nach den richtigen Möbeln für den Nachwuchs bieten das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) und das Oktagon von TÜV SÜD Product Service eine wichtige Orientierungshilfe. Die Möbel-Fachleute von TÜV SÜD achten bei ihrer Prüfung unter anderem auf die Maße, die von den Normen gefordert sind; auf Ecken, Kanten, Quetsch- und Scherstellen; auf Standsicherheit; auf Dauerhaltbarkeit; auf eine vollständige und verständliche Bedienungsanleitung; auf die geforderte Kennzeichnung des Produkts und auf die erforderlichen Warnhinweise. Ebenfalls im Blick der TÜV SÜD-Experten: Schweiß- und Speichelechtheit und Grenzwerte von chemischen Inhaltsstoffen wie PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe).
Ab der Schule
- Ein guter Schreibtisch ist ein wichtiger Sparringspartner während der Schulzeit des Kindes. Der Tisch sollte höhenverstellbar sein, damit er mitwächst und jederzeit ein ergonomisches Arbeiten ermöglicht. Die Höhe sollte sich leicht verstellen lassen, die Tischteile dürfen aber auch nicht ins Rutschen kommen. Außerdem: Achtung vor Quetsch- und Scherstellen!
- Lässt sich die Platte auch in Schräglage bringen, schafft das noch bessere Rahmenbedingungen für das Vokabellernen oder für die Arbeit mit dem Schulbuch. Dabei wichtig: Eine Halterung am Tischrand, damit das "Bildungsgut" nicht Abrutschen kann. Die Plattenarretierung am besten vor dem Kauf mehrfach ausprobieren. Es gibt auch geteilte Platten - der feste Teil dient als Ablage, auf der Schräge lassen sich die aktuellen Utensilien platzieren.
- Damit auch der Computer am Schreibtisch seinen Platz findet und das Kind nach ergonomischen Grundsätzen daran arbeiten kann, muss die Tischplatte tief genug sein. Minimum 80 Zentimeter, so die Faustregel laut TÜV SÜD.
- Jahrelanges Rechnen, Schreiben und Malen, kippende Wasser- und Saftgläser, leckende Füllfederhalter: Da muss die Tischplatte einiges aushalten. Pflegeleicht sind Modelle mit Kunstharzbeschichtung. Auch geöltes Massivholz ist sehr robust.
- Vom Tisch zum Stuhl: Sitzhöhe und -tiefe des kindlichen Bürostuhls müssen sich verstellen lassen. Weiter erforderlich: verstellbare Rückenlehne und lastabhängig gebremste Rollen, damit der unbelastete Stuhl nicht wegrollen kann.
Weitere Informationen zu Möbeln gibt es unter www.tuev-sued.de/ps