- Kopfschutz: Neben Industrieschutzhelmen, die den Kopf vor allem gegen herabfallende Gegenstände und pendelnde Lasten schützen sollen, gibt es auch Industrie-Anstoßkappen für den Schutz vor Verletzungen, die durch einen Stoß mit dem Kopf gegen einen harten, feststehenden Gegenstand verursacht werden.
- Augen- oder Gesichtsschutz: Visiere oder Schutzbrillen schützen Augen und Gesicht vor Flüssigkeiten, Strahlungen oder fliegenden Teilen. Es wird zwischen Klarvisieren, die bis zu 90% Lichtdurchlässigkeit bieten, und Netzvisieren unterschieden. Letztere finden zum Beispiel in der Land- und Forstwirtschaft beim Bedienen von Motorsägen und Freischneidern Verwendung. Schutzbrillen sollen Schweißer zum Beispiel vor Funkenflug und gefährlicher Strahlung oder Laborangestellte vor spritzenden ätzenden Flüssigkeiten schützen. Da es beim Augen- und Gesichtsschutz eine sehr große Vielfalt gibt, sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine sorgfältige Auswahl des Augenschutzes erfolgen.
- Atemschutzgeräte: Atemschutzgeräte sind persönliche Schutzausrüstungen, die den Träger vor dem Einatmen von Schadstoffen aus der Umgebungsatmosphäre oder vor Sauerstoffmangel schützen. Nach ihrer Wirkungsweise wird zwischen Filtergeräten, die abhängig von der Umgebungsatmosphäre wirken, und Isoliergeräten, die unabhängig wirken, unterschieden. Filtergeräte dürfen nicht benutzt werden, wenn unbekannte Umweltbedingungen vorhanden sind, oder wenn sich die Zusammensetzung der Atmosphäre nachteilig verändern kann. Bestehen Zweifel, ob Filtergeräte ausreichend Schutz bieten, sind Isoliergeräte zu benutzen. Diese können auch bei unbekannter Schadstoffkonzentration und Gebrauchsdauer sowie bei unzulässigen Temperaturerhöhungen und bei Bildung unerwünschter Reaktionsprodukte im Filter verwendet werden. Daneben gibt es noch Selbstretter und Fluchtgeräte. Diese müssen in gefährlichen Bereichen bereitgestellt werden. Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der im Fluchtfall auftretenden Gefährdungen, wie Art und Konzentration der Schadstoffe, thermische Einwirkungen sowie Beschaffenheit und Länge des Fluchtweges. Für die Trage- und Erholungsdauer sowie die Zahl der Einsätze unter Atemschutz je Arbeitsschicht und Arbeitswoche gibt es Vorgaben. So dürfen zum Beispiel Preßluftatmer nur bis zu 60 Minuten getragen werden. Außerdem stehen dem Beschäftigten eine Erholungszeit von mind. 30 Minuten zu. Atemschutz mit Druckluftbehältern darf maximal viermal in einer 8-Stunden-Schicht eingesetzt werden.
- Gehörschutz: In der Nähe von Geräuschquellen, wie lauten Maschinen, die den Grenzwert von 85 Dezibel (A) überschreiten, ist für Beschäftigte das Tragen von Gehörschutz vorgeschrieben - empfohlen und zur Verfügung gestellt wird dieser jedoch bereits ab 80 dB(A). Kapselgehörschützer, die häufig am Schutzhelm befestigt sind, werden bei der Arbeit im Bau- und Industriebereich verwendet. Eine kostengünstige Alternative dazu sind Ohrstöpsel, die allerdings nur bei sporadischem Gebrauch zu empfehlen sind, da sie schnell verschmutzen können. Eine besonders wirksame und moderne Form des Gehörschutzes ist die Otoplastik. Diese wird individuell für das Ohr und insbesondere den Gehörgang des Trägers geformt und verschließt diesen, ohne einen Druck auf die Gehörgangwand auszuüben.
- Handschutz: Schutzhandschuhe bewahren die Hände vor Schädigungen durch äußere Einwirkungen mechanischer, thermischer und chemischer Art sowie vor Mikroorganismen und ionisierender Strahlung. Sind sie aus Leder, sollen sie Schnitten, Stichen und Verbrennungen an Hand und Fingern vorbeugen. Schutzhandschuhe aus Kunststoff sind wasserdicht und weitgehend beständig gegen Öle, Fette, Säuren und Lösungsmittel. Gummi als Material ist flüssigkeits- und bedingt gasundurchlässig, wodurch es im Allgemeinen einen guten Schutz gegen ätzende anorganische Stoffe bietet. Dünne Gummihandschuhe eignen sich für Tätigkeiten, die Tastgefühl erfordern. Der für den Einzelfall geeignete Schutzhandschuh muss aufgrund der am Markt angebotenen Vielzahl im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sorgfältig ermittelt werden.
- Fußschutz: Sicherheitsschuhe sind in der Industrie, im Bauwesen sowie bei der Feuerwehr häufig vorgeschrieben. Eingearbeitete Stahlkappen bieten Schutz vor Quetschungen, eine durchtrittsichere Sohle verhindert, dass sich Mitarbeiter an Nägeln oder anderen spitzen Gegenständen verletzen. Auch eine Resistenz gegen Nässe kann für Arbeiten in feuchten Bereichen nötig sein. Für jede Tätigkeit gibt es den optimalen Sicherheitsschuh. Daher ist es wichtig, vorher bei der Gefährdungsbeurteilung genau zu analysieren, welcher Typ benötigt wird.
- Schutz gegen Absturz: Beschäftigte, die in der Höhe, beispielsweise an Strommasten oder auf Montagebaustellen arbeiten, müssen durch persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz gesichert werden, wenn keine kollektiven Absturz- oder Auffangeinrichtungen eingesetzt werden können. Spezielle Höhensicherungsgeräte, die über ein- und ausziehbare Verbindungsmittel mit bis zu 60 m Auszugslänge verfügen, bieten Beschäftigten dabei ein hohe Flexibilität. Für Instandhaltungsarbeiten auf Dächern und an Gebäudefassaden kommen häufig mitlaufende Auffanggeräte als Bestandteil komplexer Auffangsysteme zum Einsatz. Das Auffanggerät läuft während der Auf- oder Abwärtsbewegung in der Führung ohne manuelle Einstellungen mit und blockiert bei einem Sturz automatisch. Außerdem dienen Auffanggurte neben der Sicherung gegen Absturz auch der Rettung verletzter oder bewusstloser Personen aus engen Räumen.
Weitere Informationen für Medien zum Thema Arbeitsschutz gibt es im Internet unter www.tuev-sued.de/presse/BGM.