Büroräume, Besprechungs- und Konferenzzimmer sollen nach Arbeitsstättenverordnung möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Dieses ist einer Beleuchtung mit ausschließlich künstlichem Licht vorzuziehen. Kleine Fenster oder die Wetterbedingungen können jedoch dafür sorgen, dass die natürliche Lichtquelle nicht immer ausreicht. Daher braucht es ergänzend eine künstliche Beleuchtung. Am besten eignen sich hierfür Deckenleuchten mit indirektem Licht, da diese den gesamten Büroraum gleichmäßig ausleuchten und keine störenden Blendungen oder Reflexionen hervorrufen. Eine Schreibtischlampe, die den Arbeitsplatz zusätzlich mit Licht versorgt und individuell einstellbar ist, verhindert Spiegelungen auf Papieren oder dem Computerbildschirm, wenn sie das Arbeitsfeld ebenmäßig beleuchtet. "Da Arbeitsplätze und -umgebung durch natürliches und künstliches Licht erhellt werden, empfiehlt es sich, die Lichtrichtung der Lampen an die des Tageslichts anzupassen", erklärt Dr. Rumen Alexandrov, Fachlicher Leiter Arbeitsmedizin bei der TÜV SÜD Life Service GmbH. "So entstehen in den Räumen zu jeder Zeit einheitliche Schattierungen. Damit wird ein ständiges Anpassen der Augen an die sich verändernden Lichtbedingungen vermieden." Besonders wichtig ist dies, wenn - meist morgens und abends - beide Lichtquellen zeitgleich genutzt werden.
Werden verschiedene Lichtquellen verwendet, sind ihre Farben - Neutralweiß oder Warmweiß - einheitlich zu wählen. So werden ebenfalls störende Schatten und ein ständiges Anpassen der Augen verhindert. Generell ist zu beachten, dass je nach Tätigkeit Mindest-Beleuchtungsstärken vorgeschrieben sind. Für die Bildschirm- und Büroarbeit sind es mindestens 500 Lux, bei Besprechungsräumen reichen 300 Lux aus. Wenn möglich, sollte sich hier die Stärke jedoch erhöhen lassen, um die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter zu fördern.
Der Tageslichteinfluss lässt sich dagegen nicht so genau kontrollieren. Daher ist es wichtig, den Schreibtisch - wenn möglich - im rechten Winkel zum Fenster zu stellen, sodass der Mitarbeiter das Fenster weder im Rücken hat, noch genau darauf schauen muss. So lassen sich Spiegelungen auf dem Monitor minimieren, die ein angenehmes Arbeiten erheblich erschweren. Doch selbst bei idealem Winkel von Fenster und Arbeitsplatz zueinander, muss die Möglichkeit bestehen, den Lichteinfall durch Außenjalousien oder Markisen zu begrenzen. Sind außenliegende Verschattungseinrichtungen nicht möglich, wie es zum Beispiel bei denkmalgeschützten Gebäuden der Fall ist, können auch innenliegende Textillamellen verwendet werden. Diese haben verschiedene Lichttransmissionsgrade, können also zwischen fünf und zwanzig Prozent des Lichts abfangen. Damit lässt sich die Helligkeit im Raum optimal anpassen. Allerdings wird bei starker Abdunkelung die Sicht nach außen versperrt. Außenangebrachte Jalousien oder Markisen versperren die Sicht weniger. Diese sind jedoch sehr windempfindlich und können bei höheren Windgeschwindigkeiten nicht genutzt werden. Da verschiedene Lichtschutzvorrichtungen sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen, sollte man genau abwägen, welche für die eigene Nutzung am besten geeignet sind.
TÜV SÜD unterstützt Unternehmen in puncto Gesundheitsmanagement
Die TÜV SÜD Life Service GmbH betreut die Mitarbeiter von knapp 10.000 Unternehmen in Deutschland beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und entwickelt individuelle Lösungen zum Umgang mit Stress, zur Förderung der Arbeitsmotivation, bei Suchtgefährdung sowie bei Über- oder Unterforderung. Das Ziel ist stets, Bedingungen am Arbeitsplatz zu schaffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter schützen. "Die Mitarbeiter honorieren dies durch bessere Leistungsfähigkeit. Kosten durch Arbeitsunfälle, einseitige Belastungen und Krankheiten helfen wir zu verringern und auch Leistungseinbrüche durch psychischen Stress oder Überforderung können unsere Experten durch ein durchdachtes Betriebliches Gesundheitsmanagement wirksam abfedern", erläutert Herbert Huß, Geschäftsführer der TÜV SÜD Life Service GmbH.
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