Ob als Maßnahme gegen den Pkw-Stau, eine Alternative zur S-Bahn bei Streik oder schlicht für die Freizeit - motorisierte Zweiräder sind für viele Menschen sowohl Ausdruck des Lebensstils, als auch schlichtes Verkehrsmittel. Und beides wollen oder müssen manche auch mit ihren Kindern teilen. Dabei sollte der Sicherheit Priorität eingeräumt werden, sagt Eberhard Lang von TÜV SÜD und hat einige Tipps dafür parat.
Aufsitzen: Klar, dass für Kinder als Beifahrer ein Platz vorhanden sein muss. Das sagt so schon Paragraf 35 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). "Dies allein reicht aber nicht aus", sagt Lang. "Der Gesetzgeber verlangt auch Fußstützen und eine Möglichkeit zum Festhalten". Dies sei im Paragraf 61 der StVZO geregelt. Ausgenommen davon sind allerdings Kinder bis zu sieben Jahre, wenn ein spezieller Sitz benutzt wird. Dann muss aber zum Beispiel durch Verkleidungen zusätzlich gewährleistet sein, dass die Füße nicht in Radspeichen geraten können. Geeignete Kindersitze für Motorräder sind im Handel erhältlich.
Aufsetzen: Auch für Kinder sind nur zugelassene Motorradhelme erlaubt. Solche fürs Fahrrad oder zum Klettern genügen nicht. Die Helme müssen nach ECE R 22/05 geprüft sein. "Auch muss der Helm zur Kopfgröße des Kindes passen. Einer für Erwachsene ist nicht geeignet", erklärt der Experte von TÜV SÜD.
Anziehen: Die richtige Bekleidung ist für Sicherheit und Wohlbefinden des Kindes wichtig. "Abriebfeste Textilfasern bieten im Fall eines Sturzes einen guten Schutz", weiß Eberhard Lang. Leder schützt ebenfalls, kann aber die Bewegungsfreiheit einschränken und Kindern deshalb den Spaß am Fahren auf dem Zweirad nehmen. Wenig geeignet ist normale Sportkleidung aus Kunstfasern. "Sie kann im Fallen beim Rutschen auf der Straße so viel Reibung und damit Hitze erzeugen, dass es zu Verbrennungen kommt", weiß Lang. Wichtig sind nach seinen Worten auch feste Schuhe. Ideal wären spezielle Motorradstiefel.
Aufklären: Unabdingbar ist ein Gespräch mit dem Kind vor der Fahrt. Es muss über die Besonderheiten des Kraftradfahrens informiert sein. Zeigt Tochter oder Sohn Angst oder Widerwillen gegenüber dieser Beförderungsart, sollte auf die Fahrt verzichtet werden.
Aufzeigen: Eine Verständigung während der Fahrt muss zumindest in Grundzügen möglich sein. Ideal ist eine Gegensprechanlage in den Helmen. Ist so etwas nicht vorhanden, sollten vor allem bei der Nutzung lauter Zweiräder ein paar grundlegende Gesten oder Signale vereinbart werden, rät Eberhard Lang von TÜV SÜD.