„Gerade in der Vorweihnachtszeit wird der eigene Alkoholpegel gerne mal unterschätzt“, warnt Andrea Häußler. Der Grund: Der hohe Zuckeranteil süßer Heißgetränke wie Punsch oder Glühwein überdeckt den Alkoholgeschmack, was dazu führt, dass mehr Alkohol als üblich konsumiert wird. Außerdem werden durch die Wärme die Blutgefäße erweitert, der Kreislauf angeregt und der Körper nimmt den Alkohol schneller auf.
Ein durchschnittlicher Mann mit einem Gewicht von 80 Kilogramm hat nach nur einem Glühwein bereits einen Blutalkoholwert von rund 0,2 Promille bei entsprechend zügigem Konsum. Eine Frau mit dem Gewicht von 60 Kilogramm hat bei der gleichen Menge einen Alkoholpegel von 0,35 Promille.
Heimweg bereits vorher planen
Wird auf der Weihnachtsfeier Alkohol getrunken, sollte man das Auto daher besser stehen lassen und sich schon im Vorfeld Gedanken über die Heimreise machen. Alternativen sind öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi, das Bilden von Fahrgemeinschaften, sich abholen zu lassen oder – wenn beispielsweise die Firmenweihnachtsfeier weiter entfernt vom Wohnort stattfindet – im Hotel zu übernachten. „Steht der Plan bereits vorher fest, kommt man nach einer ausgelassenen Feier gar nicht erst in Versuchung, alkoholisiert ins Auto zu steigen“, rät die Expertin.
Es drohen Unfälle und Führerscheinentzug
Bereits geringe Mengen Alkohol lassen das Unfallrisiko erheblich steigen, da sie die Koordinations-, Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit des Autofahrers beeinträchtigen. Doch neben der Gefährdung des eigenen Lebens und anderer Verkehrsteilnehmer drohen bei einer Trunkenheitsfahrt empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar der Führerscheinentzug. Die Polizei kontrolliert besonders in der Vorweihnachtszeit verstärkt auf Alkoholsünder.
Diese Promillegrenzen gelten
Die meisten Autofahrer kennen die 0,5-Promille-Grenze. „Kommt es aber zu einem Unfall oder einer Gefährdung anderer, beispielsweise durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ist der Führerschein bereits ab einem Promille-Wert von 0,3 in Gefahr. Dann drohen neben dem Entzug der Fahrerlaubnis 3 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe“, so Andrea Häußler. Wird ein Wert von 1,1 Promille überschritten, gilt ein Fahrer als absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat, wenn er sich trotzdem hinters Steuer setzt. Hier kann schon beim ersten Vergehen die Fahrerlaubnis entzogen und eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe angeordnet werden. Im Anschluss ist in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nötig, um den Führerschein wiederzubekommen. Für Fahrer unter 21 oder in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Regelung. Nach der Weihnachtsfeier auf Fahrrad, Motorrad oder E-Roller umzusteigen, ist übrigens keine Alternative. Denn auch für diese Verkehrsmittel gelten Promillegrenzen.
Alkoholmythen keinen Glauben schenken
Weiterhin halten sich hartnäckig einige Mythen zum schnelleren Alkoholabbau. Doch Vorsicht: Weder Kaffee oder Energydrinks, noch Schwitzen, Bewegung oder Schlaf beschleunigen den Vorgang. Der Körper baut ungeachtet jeglicher Tricks zwischen 0,1 und 0,2 Promille Alkohol pro Stunde ab. „Am Tag nach einer ausschweifenden Feier ist deshalb immer noch Vorsicht geboten, denn man kann durchaus auch am nächsten Morgen noch unter Alkoholeinfluss stehen“, weiß die Verkehrspsychologin.
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