Die neu gefasste Trinkwasserverordnung regelt in Deutschland alle Belange rund um das Trinkwasser wie seine Beschaffenheit, Behandlungsverfahren, Transporte sowie die Pflichten der Wasserversorger und Überwachungsbehörden. Ebenso enthält sie strenge Grenzwerte für eine ganze Reihe von Stoffgruppen. Diese gelten für jegliches Wasser, das den Wasserhahn erreicht – egal ob es zum Trinken, Kochen, Duschen oder Blumengießen verwendet wird. Mit der Aktualisierung der Trinkwasserverordnung gilt seit dem 12. Januar 2024 ein 20-mal geringerer Grenzwert für Bisphenol A, das als Industriechemikalie eingesetzt wird, als vorher.
Was ist Bisphenol A?
Bisphenol A ist ein chemischer Stoff, der als Rohstoff für Epoxidharze und Kunststoffe verarbeitet wird. Da dieser Stoff nach aktuellen Forschungsergebnissen schädliche Auswirkungen auf das Immun- und Hormonsystem haben kann, wurde seine zulässige Menge im Trinkwasser vom Gesetzgeber deutlich eingeschränkt. Bisphenol A ist in Konsumgütern wie Smartphones, Trinkflaschen, Plastikgeschirr, Farben, Beschichtungen sowie Klebstoffen von Lebensmittelverpackungen enthalten.
Wie kommt Bisphenol A in den menschlichen Körper?
Die Aufnahme von Bisphenol A in den menschlichen Körper erfolgt durch Lebensmittel und Trinkwasser, aber auch über Luft, Staub und Direktkontakt mit Kunststoffen. In das Trinkwasser gelangt der Schadstoff aus Materialien, die zur Trinkwasserspeicherung bzw. -verteilung verwendet werden und Epoxidharze enthalten. Solche Harze werden oft als Beschichtungsmittel für Speicherbehälter oder zur Sanierung alter Trinkwasserleitungen verwendet. In allen Bevölkerungsgruppen stellt die Ernährung die Hauptquelle der Bisphenol A-Aufnahme dar. Neben der Aufnahme durch das Trinkwasser sind auch innenbeschichtete Lebensmitteldosen für den Eintrag des Schadstoffes in den menschlichen Körper verantwortlich.
Pflicht für Lebensmittelunternehmer
Bis zur Wasseruhr eines Gebäudes sind die Wasserversorger in der Pflicht, gesetzliche Anforderungen an die Trinkwassersicherheit zu gewährleisten. Danach geht die Verantwortung auf die Person oder das Unternehmen über, die das Trinkwasser nutzt, so auch auf Lebensmittelunternehmer. Durch intakte Wasserleitungen und angemessene Maßnahmen haben sie für eine gesetzeskonforme Qualität des Trinkwassers zu sorgen. Zu diesen Maßnahmen gehört, dass die Unternehmen gesetzlich verpflichtend sind, das bei ihnen verwendete Wasser auch regelmäßig auf Bisphenol A analysieren zu lassen.
Wichtig für Food-Start-ups
Die neuen rechtlichen Anforderungen für Untersuchungspflichten bei Trinkwasser sind auch für kleine Unternehmen und Start-ups relevant. „Auch innovative Neustarter in der Lebensmittelbranche sollten die gesetzlichen Anforderungen nicht unterschätzen und die Untersuchungspläne konsequent auf die neuen Bestimmungen ausrichten“, betont Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei TÜV SÜD. „Denn in den kommenden Jahren werden zeitlich versetzt auch die bestehenden Grenzwerte für Arsen, Blei und Chrom abgesenkt.“