Bauliche Maßnahmen
Bereits beim Bau oder bei der Anmietung von Arbeitsräumen ist auf einige bauliche Maßnahmen zu achten, die bei einem Notfall Leben retten können. So müssen Flucht- und Rettungswege vorhanden und mit Rettungszeichen gekennzeichnet sein. Sie müssen gut und für jeden - auch für den Notarzt oder die Feuerwehr - zugänglich sein, wobei auch Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen sind. Zusätzlich sollten Brandschutztüren und eine Brandmeldeanlage eingebaut sein. Vor dem Kauf oder der Anmietung von Geschäftsräumen ist zu prüfen, ob diese für die geplante Nutzung geeignet und zugelassen sind. In manchen Fällen sind bestimmte bauliche Auflagen zu erfüllen. So gibt es beispielsweise für Räume mit technischen Großgeräten wie Servern eigene Voraussetzungen. Hinsichtlich der Unfallverhütung sollte darauf geachtet werden, dass diese mit einem Handlauf versehen sind und nicht zu steil oder eng sind. Bei der Einrichtung sollten Regale und Hängeschränke nicht auf Kopfhöhe angebracht und Durchgänge frei gehalten werden.
Vorbeugende Maßnahmen
Neben den baulichen gibt es noch einige andere Maßnahmen, die einem Unfall oder einem Brand vorbeugen. So hilft es, stabile Leitern oder Hocker zur Verfügung zu stellen, statt die Mitarbeiter auf selbstentwickelten, wackligen Steighilfen herumturnen zu lassen. Im Winter werden glatte Böden schnell zur Rutschpartie. Hier können Teppiche Abhilfe schaffen, die das Wasser aufsaugen, diese sollten aber keine Falten werfen, sondern mit einem Antirutsch-System am Boden festgehalten werden. Gerade Brände lassen sich aber meist durch größere Aufmerksamkeit und durch Einhalten aufgestellter Regeln vermeiden. Daher sollten Mitarbeiter regelmäßig eine Unterweisung erhalten. Die häufigsten alltäglichen Brandursachen sind noch immer das offene Feuer, beispielsweise eine Kerze, die unbeobachtet zurückbleibt, die nicht abgeschaltete Kaffeemaschine und unbeaufsichtigte zusätzliche Heizeinrichtungen. Aber auch die Überlastung von Stromnetzen oder Kabelverbindungen, achtlos weggeworfene Zigaretten- oder Streichholzreste, die noch glimmen, und die Lagerung von leicht entzündlichen Flüssigkeiten sind verbreitete Ursachen für den Ausbruch eines Feuers.
Vorkehrungen für den Ernstfall
Gerade im Notfall werden viele Menschen schnell panisch und können sich an die einfachsten Dinge nicht mehr erinnern. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, einige Vorkehrungen für den Ernstfall zu treffen. Zunächst braucht es zwingend mindestens einen betrieblichen Ersthelfer: Nach § 26 der Bundesgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) A1 muss bei zwei bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer für die Erste-Hilfe-Leistung zur Verfügung stehen. Bei mehr als 20 Mitarbeitern müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent und in sonstigen Betrieben zehn Prozent der anwesenden Versicherten als Ersthelfer eingesetzt werden. Die Kontaktdaten müssen jedem im Unternehmen bekannt sein. Ebenfalls abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter ist die Menge der Verbandskästen, die leicht zugänglich vorhanden sein müssen und deutlich zu markieren sind. Damit bei kleinen Bränden auch selbst gelöscht werden kann, sind Feuerlöscher nötig, die einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden. Zudem hilft es, entsprechende Hinweisschilder aufzuhängen, in denen kurz zusammengefasst ist, was im Fall eines Unfalls oder eines Brandes getan werden muss. Aber auch Pläne, die den Fluchtweg darstellen, sind eine sinnvolle Investition. So wissen auch Mitarbeiter, die sonst in anderen Räumen arbeiten, im Notfall, wie sie das Gebäude schnellstmöglich verlassen können. Damit dies auch reibungslos funktioniert und die Arbeitnehmer an den Feueralarm gewöhnt sind, sollten zusätzlich Räumungsübungen durchgeführt werden.
Zahlen und Fakten
Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (GDUV) ereigneten sich im Jahr 2010 insgesamt 954.459 meldepflichtige Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hatten. Das sind 7,7 Prozent mehr Arbeitsunfälle als noch 2009.
Die meisten Arbeitsunfälle treten am Montag auf, jedoch ist die Unfallschwere geringer als an anderen Wochentagen. Darüber hinaus waren Männer doppelt so häufig von Arbeitsunfällen betroffen wie Frauen. Arbeitsunfälle passieren außerdem häufiger in jungen Jahren: im Alter von unter 45 Jahren lag der Anteil bei 2,7 Prozent der Erwerbstätigen, im Alter von 45 Jahren und mehr bei 1,8 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt 2009).
Nicht jeder Arbeitsunfall führt zwangsläufig zu einer längeren Abwesenheit vom Arbeitsplatz. Jede vierte Person mit Arbeitsunfall gab an, bereits am Folgetag ihre Arbeit wieder aufgenommen zu haben. Mehr als jeder Zweite (60 Prozent) war nach zwei Wochen wieder am Arbeitsplatz. Jeder siebte Erwerbstätige mit Arbeitsunfall (15 Prozent) fiel infolge des Unfalls jedoch über einen Monat bei der Arbeit aus (Quelle: GDUV).
Betriebliches Gesundheitsmanagement - Investition in die Zukunft
Ständig wachsende Anforderungen stellen hohe Ansprüche an die Mitarbeiter eines Unternehmens. Von ihnen wird Leistungsbereitschaft, Eigenverantwortung und Flexibilität erwartet. Diese Faktoren können, wenn sie überbeansprucht werden, oft die Gesundheit eines Einzelnen beeinträchtigen, sei es physisch oder psychisch. Viele Unternehmen investieren deshalb in ein Betriebliches Gesundheitsmanagement, um das Wohlbefinden ihrer Beschäftigten zu erhöhen und somit die Produktivität zu stärken. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsteht dadurch eine für beide Seiten nutzbringende Situation. Was für den einen ein positives Image als Arbeitgeber mit sich bringt, bedeutet für den anderen eine verbesserte Lebensqualität.
TÜV SÜD Life Service betreut die Mitarbeiter von knapp 10.000 Unternehmen in Deutschland beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und entwickelt individuelle Lösungen zum Umgang mit Stress, zur Förderung der Arbeitsmotivation, bei Suchtgefährdung sowie Über- oder Unterforderung. Das Ziel ist stets, Bedingungen am Arbeitsplatz zu schaffen, die die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter schützen, so dass Kosten durch Arbeitsunfälle, einseitige Belastungen und Krankheiten verringert werden. Das Kompetenz-Team von TÜV SÜD, bestehend aus mehr als 400 Psychologen, Ärzten und weiteren Fachkräften, berät und unterstützt Unternehmen bei der Implementierung eines ganzheitlichen Betrieblichen Gesundheitsmanagements, basierend auf fünf miteinander verbundenen Handlungsfeldern (Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebliche Gesundheitsförderung, Unternehmensführung, Personalmanagement, interne Unternehmenskommunikation). Unternehmen können somit ihre Risiken minimieren, Kosten senken sowie wettbewerbsfähig und wirtschaftlich erfolgreich sein.
Weitere Informationen für Medien zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement gibt es im Internet unter www.tuev-sued.de/presse/BGM.