Bereits vor zehn Jahren wurde die Arbeitsstättenverordnung um einen Paragraphen zum Nichtraucherschutz erweitert. Demzufolge hat der Arbeitgeber erforderliche Maßnahmen einzuleiten, um nichtrauchende Mitarbeiter am Arbeitsplatz wirksam vor den Gesundheitsrisiken des Tabakrauchs zu schützen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer immer das Anrecht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben und Arbeitgeber, wenn nötig, ein allgemeines oder auf bestimmte Bereiche beschränktes Rauchverbot erlassen können.
Rauchen beeinflusst die Arbeitsleistung und -klima negativ
Etwaiger Zigarettenkonsum innerhalb der Belegschaft hat Auswirkungen auf den Arbeitsalltag. So wird die Produktivität eines Mitarbeiters durch regelmäßige Rauchpausen vermindert. Zudem werden seine Konzentrations- und Leistungsfähigkeit durch die Nikotinsucht beeinträchtigt. Das kann dazu führen, dass Verzögerungen im Betriebsablauf entstehen und sich nicht rauchende Arbeitnehmer benachteiligt fühlen, was nicht selten eine Verschlechterung des Betriebsklimas mit sich bringt. Hinzu kommt, dass Raucher häufig mehr Fehltage als Nichtraucher aufweisen, da bei ihnen ein erhöhtes Risiko für Infarkte, Herzkreislauf- und Gefäßerkrankungen besteht.
Gegenmaßnahmen steigern Produktivität und Gesundheit
"Um das Wohlergehen der Arbeitnehmer und ein gesundes Betriebsklima zu fördern, sollten Unternehmen ihren Mitarbeitern im Rahmen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements Angebote zur Beratung und Raucherentwöhnung zur Verfügung stellen", erklärt Kerstin Reviol, Fachliche Leiterin Verkehrspsychologie bei der TÜV SÜD Life Service GmbH. "Diese Maßnahmen können sowohl die Gesundheit als auch die Produktivität steigern sowie die Kosten für rauchbedingte Krankheitsausfälle senken." Nichtraucherseminare und Beratungsangebote sind vor allem am Arbeitsplatz von großer Bedeutung. Denn viele greifen gerade in Stresssituationen, wie sie während der Arbeitszeit des Öfteren auftreten, mit Vorliebe zur Zigarette. Betriebliche Maßnahmen können an dieser Stelle sensibilisieren, Mitarbeiter, die Nichtraucher werden wollen, unterstützen und einem möglichen Rückfall vorbeugen. Zudem eignet sich der Arbeitsplatz als Motivationsort. Kollegen können sich im Arbeitsalltag bei ihrem Vorhaben, den Tabakkonsum aufzugeben, zur Seite stehen und austauschen. Ehemalige Raucher werden zu Vorbildern und können sowohl Erfahrungen weitergeben als auch ihre Kollegen ermutigen.
Viele Wege führen zum Ziel: Nichtraucher
Bietet ein Unternehmen Maßnahmen zur Raucherentwöhnung, sollten sich die Beteiligten darüber im Klaren sein, dass Nikotinabhängige nicht zum Aufhören überredet werden können, sondern diesen Schritt stets aus eigener Überzeugung tun müssen. Oft bietet sich zunächst eine Beratung zum Thema Rauchen und zur Raucherentwöhnung an, um Mitarbeiter zu informieren und ihnen verschiedene Möglichkeiten aufzuzeigen. Ob mit Akupunktur, Hypnose, Nikotinersatztherapie oder ohne jegliche Hilfsmittelchen - jeder Raucher muss die für sich persönlich am besten geeignete Methode auswählen, damit der Erfolg langfristig anhält und Rückfälle vermieden werden können.
TÜV SÜD unterstützt Unternehmen in puncto Gesundheitsmanagement
Die TÜV SÜD Life Service GmbH betreut die Mitarbeiter von knapp 10.000 Unternehmen in Deutschland beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und entwickelt individuelle Lösungen zum Umgang mit Stress, zur Förderung der Arbeitsmotivation, bei Suchtgefährdung sowie bei Über- oder Unterforderung. Das Ziel ist stets, Bedingungen am Arbeitsplatz zu schaffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter schützen. Die Mitarbeiter honorieren dies durch bessere Leistungsfähigkeit. Die Kosten durch Arbeitsunfälle und -ausfälle sinken.
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