Der Blaue Engel war das erste Umweltzeichen für Rechenzentren weltweit. Bereits im Jahr 2012 wurden im Umweltzeichen DE-UZ-161 die Anforderungen an einen energieeffizienten Rechenzentrumsbetrieb formuliert und im Jahr 2020 durch das Umweltzeichen DE-UZ-214 für klimaschonende Co-Location-Rechenzentren ergänzt. Mit der Aktualisierung wurden diese beiden Zeichen im konsolidierten Umweltzeichen „Rechenzentren“ (DE-UZ 228) zusammengefasst. „Damit kann das Umweltzeichen nicht nur an Rechenzentrumsbetreiber vergeben werden, sondern auch an IT-Betreiber, die für ihre Leistungen ein – mit dem Blauen Engel ausgezeichnetes – Rechenzentrum nutzen“, sagt Thomas Grüschow, Rechenzentrumsexperte bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH.
Den neuen Blauen Engel können Rechenzentren erhalten, deren technische Gebäudeausrüstung (TGA) besonders energieeffizient sowie klima- und ressourcenschonend betrieben wird, deren Betreiber eine langfristige Strategie zur weiteren Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz haben und umsetzen und die eine transparente Berichterstattung betreiben. Zu den konkreten Anforderungen gehören beispielsweise ein Energiemanagementsystem nach DIN EN 50600-3-1, DIN EN ISO 50001 oder EMAS III, die Nutzung der Abwärme in eigenen sowie externen Gebäuden oder Anlagen, ein Re-Use-Management für die Nachnutzung von Servern und Speichergeräten sowie die regelmäßige Veröffentlichung von wichtigen Kennzahlen zur Energieeffizienz wie Power Usage Effectiveness (PUE), Cooling Efficiency Ratio (CER), Energy Reuse Factor (ERF) oder Water Usage Effectiveness (WUE).
Bei der Umsetzung des neuen Blauen Engels für Rechenzentren dürften nach Einschätzung von Thomas Grüschow die Bundesbehörden eine Vorreiterrolle spielen. Die aktuelle Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel festgeschrieben, die Rechenzentren in Deutschland auf ökologische Nachhaltigkeit und Klimaschutz auszurichten. So sollen die Kriterien des Blauen Engels nicht nur für die im Aufbau befindlichen zentralen Rechenzentren des Bundes, sondern auch für alle IT-Beschaffungen des Bundes zur Pflicht werden. Auch auf Ebene der Länder und Kommunen dürfte der Blaue Engel „Rechenzentren“ eine Rolle spielen. So hat die Umweltministerkonferenz bereits im Mai 2019 beschlossen, ein konkretes und ambitioniertes Einsparziel für die Reduzierung des Energieverbrauchs der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) der Länder zu definieren.
Die bestehenden Zertifikate auf Basis von DE-UZ-161 und DE-UZ-214 verlieren nach Aussage des Umweltbundesamtes zum Jahresende 2023 ihre Gültigkeit. Um weiterhin den Blauen Engel führen zu dürfen, müssen Rechenzentrumsbetreiber und IT-Betreiber nachweisen, dass sie auch die Anforderungen des neuen Umweltzeichen DE-UZ-228 erfüllen.
Expertinnen und Experten von TÜV SÜD sind beim Umweltbundesamt als Berater und Auditoren (Download einer ZIP-Datei, siehe hier Anlage B) für den Blauen Engel „Rechenzentren“ gelistet und können Rechenzentrumsbetreiber und IT-Betreiber entweder mit Beratungen oder mit Auditierungen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben unterstützen. Zudem hat TÜV SÜD umfangreiche Erfahrungen mit der Prüfung und Zertifizierung von Rechenzentren nach den Verfügbarkeitsanforderungen der DIN EN 50600 und ISO/IEC 22237 sowie den neuen Nachhaltigkeitsanforderungen der DIN CLC/TS 50600-5-1 sowie mit Energieaudits nach DIN EN 16247 und Zertifizierungen von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 und EMAS.
Weitere Informationen
- zum Blauen Engel „Rechenzentren“ gibt es beim Umweltbundesamt
- zu den Leistungen von TÜV SÜD für Rechenzentren unter www.tuvsud.com/rechenzentren.