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Regelmäßige Kontrolle für ein langes, gesundes Leben

(lifePR) (München, )
Viele Krankheiten kommen unbemerkt, doch einige sind schon vor dem Auftreten von Symptomen durch spezielle Untersuchungen erkennbar. Diese Früherkennung gelingt jedoch nur, wenn die Vorsorge auch in Anspruch genommen wird. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der Krankheitsfrüherkennung: arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei besonderen Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz, von der Krankenkasse bezahlte Untersuchungen sowie die so genannten individuellen Gesundheitsleistungen. Doch welche Angebote übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, was muss bei selbst finanzierten Leistungen beachtet werden und welche Regelungen gibt es bei der Vorsorge am Arbeitsplatz? Die Experten von TÜV SÜD informieren über die Gesundheitsvorsorge im Privatleben und über arbeitsmedizinische Untersuchungen.

Was zahlen die gesetzlichen Krankenkassen?

Welche Vorsorgeleistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen, hängt zum einen vom Alter und zum anderen vom Geschlecht ab.

Für Frauen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen altersabhängig regelmäßige Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitales und der Brust.

Sowohl Männer als auch Frauen können ab einem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre einen Gesundheits-Check-Up zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie von Diabetes in Anspruch nehmen. Außerdem wird alle zwei Jahre die Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung bezahlt. Ab dem Alter von 45 Jahren wird bei Männern zur Krebsfrüherkennung jährlich die Untersuchung von Genital und Prostata finanziert. Ab einem Alter von 50 Jahren tragen die gesetzlichen Krankenkassen außerdem die regelmäßige Untersuchung zur Darmkrebsfrüherkennung sowie ab einem Alter von 55 Jahren die Darmspiegelung.

Anderweitige Vorsorgeuntersuchungen, zum Beispiel zur Früherkennung des Glaukoms ("Grüner Star"), übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur bei konkretem Krankheitsverdacht oder wenn bestimmte individuelle Risikofaktoren vorliegen. Ansonsten müssen Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Auch Untersuchungen und Behandlungen, die nicht auf Grund einer Krankheit sondern für die persönliche Lebensplanung nötig sind, trägt die Krankenkasse nicht. Diese zusätzlichen und selbst finanzierten medizinischen Leistungen werden individuelle Gesundheitsleistungen oder kurz IGeL genannt.

Was ist bei individuellen Gesundheitsleistungen zu beachten?

Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden, sind beispielsweise Sportuntersuchungen, Impfberatungen für die Urlaubsreise oder Sehtestbescheinigungen für den Führerschein. Dazu gehören aber auch Früherkennungsuntersuchungen wie der PSA-Test auf Prostata-Krebs. Bevor man eine individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nimmt, sollte man sich von einem Arzt ausführlich aufklären und beraten lassen. Dieser kann die persönliche Gesundheitssituation am besten einschätzen. Wichtig ist, dass im Vorfeld geklärt wird, ob bei einer frühen Diagnose bessere Heilungschancen bestehen und in welchem Verhältnis der Nutzen der Untersuchung zum Risiko durch die Untersuchung steht.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sollen arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten frühzeitig aufdecken und sind Bestandteil der gesundheitlichen Fürsorge gegenüber den Mitarbeitern, zu der jeder Arbeitgeber verpflichtet ist. Zudem kann der Betriebsarzt die Beschäftigten bei der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz beraten und über Gesundheitsgefahren informieren. Die Anlässe für Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen regelt die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Bei besonderen Gefährdungen am Arbeitsplatz müssen vom Arbeitgeber Pflichtuntersuchungen veranlasst werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn mit bestimmten Gefahrstoffen oder unter Lärmbelastung mit Überschreitung der jeweiligen Grenzwerte gearbeitet wird. Nur wenn das Ergebnis dieser Untersuchung "keine gesundheitlichen Bedenken" oder "keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen" lautet, dürfen die Untersuchten für solche besonders gefährdenden Tätigkeiten eingesetzt werden - wenn "bestimmte Voraussetzungen" angegeben sind wie die Verwendung besonderer Schutzausrüstung, so muss diese Vorgabe auch umgesetzt werden.

Angebotsuntersuchungen muss der Arbeitgeber zwar anbieten, aber den Arbeitnehmern ist es dabei selbst überlassen, ob sie daran teilnehmen möchten oder nicht. Bei welchen Gefährdungsfaktoren am Arbeitsplatz diese Untersuchungen anzubieten sind, ist in der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) im Anhang aufgeführt. Für solche Untersuchungen erhält der Arbeitgeber - im Gegensatz zur Pflichtuntersuchung - keine Bescheinigung mit dem Untersuchungsergebnis.

Wunschuntersuchungen sind für die Arbeitnehmer ebenfalls freiwillig. Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten zu ermöglichen, sich je nach den bestehenden Sicherheits- und Gesundheitsrisiken bei der Arbeit regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Sind auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Schutzmaßnahmen keine Gesundheitsschäden zu erwarten, gibt es darauf jedoch keinen Anspruch.

Betriebliches Gesundheitsmanagement - Investition in die Zukunft

Ständig wachsende Anforderungen stellen hohe Ansprüche an die Mitarbeiter eines Unternehmens. Von ihnen wird Leistungsbereitschaft, Eigenverantwortung und Flexibilität erwartet. Diese Faktoren können, wenn sie überbeansprucht werden, oft die Gesundheit eines Einzelnen beeinträchtigen, sei es physisch oder psychisch. Viele Unternehmen investieren deshalb in ein Betriebliches Gesundheitsmanagement, um das Wohlbefinden ihrer Beschäftigten zu erhöhen und somit die Produktivität zu stärken. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsteht dadurch eine "win-win-Situation". Was für den einen ein positives Image als Arbeitgeber mit sich bringt, bedeutet für den anderen eine verbesserte Lebensqualität.

TÜV SÜD Life Service betreut die Mitarbeiter von knapp 10.000 Unternehmen in Deutschland beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und entwickelt individuelle Lösungen zum Umgang mit Stress, zur Förderung der Arbeitsmotivation, bei Suchtgefährdung sowie Über- oder Unterforderung. Das Ziel ist stets, Bedingungen am Arbeitsplatz zu schaffen, die die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter schützen, so dass Kosten durch Arbeitsunfälle, einseitige Belastungen und Krankheiten verringert werden. Das Kompetenz-Team von TÜV SÜD, bestehend aus mehr als 400 Psychologen, Ärzten und weiteren Fachkräften, berät und unterstützt Unternehmen bei der Implementierung eines ganzheitlichen Betrieblichen Gesundheitsmanagements, basierend auf fünf miteinander verbundenen Handlungsfeldern (Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebliche Gesundheitsförderung, Unternehmensführung, Personalmanagement, interne Unternehmenskommunikation). Unternehmen können somit ihre Risiken minimieren, Kosten senken sowie wettbewerbsfähig und wirtschaftlich erfolgreich sein.

Weitere Informationen für Medien zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement gibt es unter www.tuev-sued.de/presse/BGM.
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