"Leider gibt es immer wieder Volksfest-Besucher, die die Wirkung von Alkohol unterschätzen und sich nach dem ein oder anderen Bier im Festzelt trotzdem noch ans Steuer setzen", erklärt Gerhard Laub, Fachlicher Leiter Verkehrspsychologie und Verkehrsmedizin bei TÜV SÜD. "Für Autofahrer gilt jedoch der einfache Grundsatz: Sobald Alkohol im Spiel ist, sollte das Auto lieber stehen bleiben. Wer trotzdem fährt, riskiert damit seine eigene Sicherheit und die von anderen. Hinzu kommen saftige Strafen für Trunkenheitsfahrer, die erwischt werden. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt auch gesetzlich ein absolutes Alkoholverbot am Steuer."
Aber nicht nur der Fahrer allein trägt die Verantwortung, wenn er angetrunken mit dem Auto unterwegs ist. Wer bewusst bei einer alkoholisierten Person einsteigt, muss auch auf dem Neben- oder Rücksitz mit Folgen rechnen. Im Falle eines Schadens kann den Beifahrer ein Mitverschulden von 25 Prozent treffen - ganz gleich, ob er selbst getrunken hat oder nicht. Wer in der Nähe eines Volksfestes mit dem Auto unterwegs ist, sollte auch auf alkoholisierte oder unachtsame Fußgänger achten. Generell ist Vorsicht aber nicht nur am Abend eines bierseligen Volksfestbesuchs geboten, sondern auch am Morgen danach. Der Körper baut nur rund 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab. Ausgeschlafen sein bedeutet also nicht gleich nüchtern sein. Deswegen lieber ein paar Stunden länger warten, bevor es wieder auf den eigenen vier Rädern in den Straßenverkehr geht.