Abwägen: Generell gilt: Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist das Verkehrsmittel "Auto" nicht die erste Wahl. Wer auf die Schiene umsteigen oder zu Hause bleiben kann, sollte das tun. Wer trotzdem auf die Straße muss, sollte laut TÜV SÜD-Experten Hans-Werner Wormer vor dem Start beachten: "Auf jeden Fall eine längere Fahrzeit einplanen." Für den Fall der Fälle gehören Abschleppseil, Starthilfekabel, Decken, Handbesen, Eiskratzer, Schneeketten und natürlich die Warnweste ins Auto. Apropos Warnweste: "Sollte man der Schneewehe oder dem Graben nicht mehr selbständig entkommen, unbedingt das Fahrzeug verlassen und mit Warnblinker und Warndreieck absichern", so Wormer. "Im Auto zu bleiben, ist in einem solchen Fall lebensgefährlich", warnt der Verkehrsexperte.
Maß halten: Wer mit dem Auto stecken geblieben ist, wird zunächst versuchen, das Fahrzeug wieder zu befreien. Dabei immer wieder zu beobachten: viel Gas und durchdrehende Reifen. Solches Verhalten verschlechtert aber immer die Situation. Hilfreich ist es hingegen, die Antriebsachse zu belasten und vorsichtig Gas zu geben. Dabei ist der zweite Gang der beste. Auch beim Befreiungsversuch gilt: Fahrzeug sichern - Warnblinker einschalten.
Rausschaukeln: Wenn Sanftmut und Belastung nicht helfen, kann eine Mischung aus beidem zum Einsatz kommen: leichtes Schaukeln. Dazu muss der Fahrer das Auto mit regelmäßigem Gasgeben und Auskuppeln ins Wippen bringen. Geschickt muss er die Schaukelstrecke so verlängern, dass das Auto mittels Schwung über das Hindernis hinaus entkommt. Bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe muss der Weggerutschte gekonnt zwischen R- und D-Stufe wechseln.
Unterlegen: Hilfreich bei beiden Befreiungsversuchen: Eine Fußmatte oder ein spezielles Gitter unter den angetriebenen Reifen gelegt, sorgt für den nötigen Grip. Aber Achtung: Umstehende sollten sich vom Fahrzeug entfernen. Untergelegte Gegenstände können zu Geschossen werden.
Ausgraben: Schaufel, Schneeketten und Lampen helfen, dem Schnee wieder zu entkommen. Decken und warme Getränke sind nützlich, wenn der Autofahrer auf rettende Hilfe wartet. Hinweis von TÜV SÜD: Beim Freilegen darauf achten, dass die angetriebenen Räder davor und dahinter und die Achse und der Unterboden freigelegt sind. Sitzt das Auto nämlich auf, nutzen auch freigelegte Antriebsräder nicht.
Anlegen: Gut ist es, Schneeketten oder -socken dabeizuhaben. Um der Schneewehe zu entkommen, reicht die Schneesocke. Sie ist in den meisten Ländern auch nur als Anfahrhilfe erlaubt. Wer ohnehin in schneereichen Gegenden unterwegs ist, sollte Schneeketten dabei haben. Die braucht der Fahrer nämlich auch wenn es heißt: Schneekettenpflicht.
Frei sprühen: Sprays mit "Schneekettenwirkung" und andere Beschichtungen zur Haftungsverbesserung halten nach den Erfahrungen von TÜV SÜD ihrem Anspruch nicht stand.
Achtgeben: Spezielle technische Vorschriften für Schneeketten existieren nur in Österreich. Das Zeichen der Ö-Norm muss auf der Verpackung oder an der Kette abgebildet sein. In Deutschland sind die Spikes einiger Schnellmontage-Ketten im Gegensatz zu denen in Reifen nicht verboten.
Abschleppen: Ist das Auto nach der Rutschpartie beschädigt und muss abgeschleppt werden, sollte auf glatten Fahrbahnen eine Stange und kein Seil benutzt werden. Mit Seil wird das Abstandhalten zum Vordermann zum Glücksspiel. TÜV SÜD-Experten raten daher: Im Winter eine Abschleppstange im Gepäck haben.
Weitere Informationen und Tipps zum Fahren im Winter unter www.tuev-sued.de