Der Typ: Eine Wendel- oder Spindeltreppe ist platzsparend und deshalb für den nachträglichen Einbau - etwa im Zuge eines Dachausbaus - besonders gut geeignet. Eine klassische Vollholztreppe, die an der Wand entlang führt, gibt älteren Leuten mehr Sicherheit bei der Benutzung. Die Senioren haben so die Möglichkeit, sich zusätzlich an der Wand abzustützen.
Die Breite: Eine ausreichend breite Treppe ist nicht nur bequem, sondern schafft auch praktische Transportwege. Wie breit die Treppe mindestens sein muss, ist nach DIN 18065 zu bestimmen. Das Minimum liegt - je nach baulichen Rahmenbedingungen - bei 80 oder 100 Zentimetern.
Die Stufenhöhe: Für den sicheren Tritt ist das Steigungsverhältnis sehr wichtig - also das Verhältnis von Stufenhöhe zu Auftrittstiefe. Die Bautechnik-Experten von TÜV SÜD empfehlen ein Verhältnis von 17 zu 29 Zentimetern. Daraus ergibt sich je nach Geschosshöhe die Anzahl der Stufen. Alle Stufen müssen denselben Abstand zueinander haben. Daran ist vor allem zu denken, wenn es um den Bodenbelag - beispielsweise Fliesen oder Parkett - oberhalb und unterhalb der Treppe geht.
Das Geländer: Geht es um die Kindersicherheit einer Treppe, kommt das Geländer ins Spiel. Mindestens 90 Zentimeter muss ein Treppengeländer laut Bauvorschriften hoch sein - und der Abstand zwischen den einzelnen, vertikal verlaufenden Streben oder Stützen darf nicht mehr als zwölf Zentimeter betragen, damit Kinder nicht durchrutschen können. Innerhalb einer Wohnung sind auch horizontale Geländerstäbe erlaubt, die Kinder allerdings zum Klettern verleiten können und ein nicht unwesentliches Risiko darstellen. Darüber muss sich der Bauherr bei der Entscheidung über die Treppengestaltung bewusst sein. In keinem Fall verwendet werden sollten bei der Konstruktion scharfkantige Eisen- oder Stahlteile.
Der Handlauf: Möglichst an beiden Seiten der Treppe angebracht, bekommen Kinder und Senioren durch den Handlauf zusätzliche Sicherheit. Die Mindestbreite der Treppe muss zwischen den Handläufen erfüllt sein. Die Neuauflage der DIN 18065 (derzeit im Entwurf vorliegend) äußert sich im Detail zu Handläufen. Einfach beim Fachmann danach fragen, so der Hinweis von TÜV SÜD.