„Alle Autofahrer, die in der Grippezeit Medikamente zu sich nehmen, sollten den Beipackzettel genau lesen und sich zusätzlich bei ihrem Hausarzt oder Apotheker erkundigen, ob die Fahrtauglichkeit durch die Einnahme gefährdet ist“, erklärt Jürgen Brenner-Hartmann, Fachlicher Leiter Verkehrspsychologie und Verkehrsmedizin bei TÜV SÜD. „Viele dieser Arzneimittel können zum Beispiel Schwindel, Unruhe sowie Müdigkeit verursachen und auch die Reaktionszeit erheblich verlangsamen. Das sind genau dieselben gefährlichen Symptome, die bei Alkohol im Verkehr auftauchen. Und jeder weiß, dass keiner unter diesen Umständen hinter dem Lenkrad sitzen sollte.“
Häufig wird auch die betäubende Wirkung von flüssigen Arzneimitteln unterschätzt. Wer zum Beispiel einen Hustensaft, der Alkohol beinhaltet, in großen Mengen zu sich nimmt, kann auch dadurch zu einem Verkehrsrisiko werden. Ohne es zu wissen oder zu beabsichtigen, begibt sich die Person nach der Einnahme alkoholisiert in den Straßenverkehr. Die Einnahme codeinhaltiger Medikamente kann eine Beeinträchtigung des Sehvermögens zur Folge haben. Sollte es dann zu einem Unfall kommen, erweist sich diese Kombination von gesundheitlicher Beeinträchtigung und Alkohol- oder Medikamentenwirkung strafrechtlich gesehen als besonders problematisch vor Gericht. Es ist ratsam, sich bei seinem Arzt genau zu erkundigen, welche Dosis nicht überschritten werden darf, um noch Autofahren zu dürfen. Auf jeden Fall sollte der Beipackzettel genau studiert und eventuelle Warnhinweise beachtet werden.
Geschwächte Autofahrer, die schon mit einer Grippe kämpfen, stellen ohnehin ein erhöhtes Risiko im Straßenverkehr dar: Schnell können lebensbedrohliche Situationen entstehen, wenn bei einem Hustenanfall oder einem Nieser die Augen reflexartig für kurze Zeit geschlossen werden. Schon bei einer Geschwindigkeit von nur 50 km/h fährt der Autofahrer damit 20 Meter lang quasi blind. Alle gesundheitlich angeschlagenen Fahrer sollten sich grundsätzlich die Frage stellen, ob sie fit genug zum Fahren sind. Wer diese Frage eher mit nein beantwortet, sollte sich bis zur Genesung lieber eine Auszeit nehmen.