Tipps von TÜV SÜD für die Auswahl
- Was, wo, wie oft und für wie viele Personen möchte ich grillen? Das sind Fragen, die man sich vor dem Kauf stellen sollte. Wer ohne längere Aufwärmzeiten grillen möchte, entscheidet sich für einen Gas- oder Elektrogrill. Wer sein Barbecue in den Park oder auf Rockfestivals verlegt, greift zum tragbaren Holzkohlegrill. Und wer im Garten für Partygäste und die Familie brutzeln will, wählt einen soliden, geräumigen Grillwagen.
- Holzkohlegrills sind zwar leicht zu transportieren, allerdings nichts für Sauberkeitsfanatiker. Gas- und Elektrogrills schneiden in dieser Hinsicht wesentlich besser ab, sind aber komplizierter zu transportieren.
- Am preiswertesten fährt man mit Holzkohlegrills. Die gibt es schon ab etwa zwölf Euro. Die TÜV SÜD-Experten bezeichnen sie als klassische Einstiegsgeräte. Entsprechende Kugelgrills für Fortgeschrittene können bis zu mehrere hundert Euro kosten.
- Wenn das Gerät auch im Haus oder in der Garage genutzt werden soll, ist der Elektrogrill absolute Pflicht. Alle anderen Grilltypen dürfen niemals in geschlossenen Räumen benutzt werden. Durch den Verbrennungsvorgang in Holzkohle- oder Gasgrills entsteht Kohlenmonoxid. Es besteht Lebensgefahr!
- Lust auf ein Balkon-Barbecue? Wer seine Wohnungsnachbarn nicht ärgern will, wählt einen relativ geruchsneutralen Elektro- oder Gasgrill. Übrigens ist die Nutzung von Holzkohlegrills (und manchmal auch Gasgrills) in vielen Wohngebieten eingeschränkt. Am besten vorab bei der Gemeinde- oder Wohnungsverwaltung informieren.
- Achten Sie beim Kauf von Holzkohle- und Elektrogrills auf das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit). Bei Gasgrills ist das GS-Zeichen nicht zulässig. Hier kommt es auf die CE-Kennzeichnung mit einer vierstelligen Prüfstellennummer an. Hat TÜV SÜD das Gerät geprüft, lautet diese 0123. So kann man sicher sein, dass Experten in den TÜV SÜD-Labors die Geräte unter strengsten Bedingungen getestet haben: Die Grills müssen sicher sein und die Auflagen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LfbG) sowie der einschlägigen Prüfnormen erfüllen (siehe Zusatzinfo Prüfung).
Zusatzinfo Prüfung:
Grills, feste Brennstoffe und Anzündhilfen zum Grillen müssen die DIN EN 1860 erfüllen. Die TÜV SÜD-Experten prüfen zunächst bei allen Gerätetypen, ob die Montage des Grills mit Hilfe der Bedienungsanleitung möglich ist. Sie begutachten die Verpackung und das Geräteschild mit Warnhinweisen. Zudem führen sie Belastungsprüfungen der Feuerschüsseln und der Roste durch. Ein wichtiges Kriterium ist auch die Standfestigkeit und Stabilität des Grills.
Für Holzkohlegrills gelten die Normen DIN EN 1860-1:2003 und DIN EN 1860-1/A1:2006. Einer der wichtigsten Punkte ist die Temperaturprüfung. Dabei werden die Temperaturen an den Handgriffen gemessen. Die Griffe dürfen nicht so heiß werden, dass sich der Benutzer daran die Hände verbrennen kann. Auch die maximal zulässige Temperatur zum Boden wird überprüft: Sie beträgt 70°C. Bei höheren Temperaturen könnte die Umgebung des Grills in Brand geraten.
Für Gasgrills gilt die Gasgeräterichtlinie 90/396/EWG unter Berücksichtigung der Änderungsrichtlinie 93/68/EWG. Mit Schlauch und Druckregler versehene Flüssiggasgeräte werden nach den harmonisierten Normen EN 498 und EN 484 beurteilt. Gasgrillgeräte unterliegen der Prüfpflicht bei einer zugelassenen Stelle. Diese Stelle kann eine Baumusterprüfung durchführen und eine entsprechende Prüfbescheinigung erstellen. Der Hersteller kann die Art der Überwachung durch eine zugelassene Stelle wählen. Am Gasgrill wird erst nach erfolgreicher Prüfung und Überwachung die CE-Kennzeichnung angebracht. Bei TÜV SÜD ist das die CE 0123.