Um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder um Nachteile aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses auszugleichen, stellt die Agentur für Arbeit Fördermittel zur Verfügung. Im Folgenden eine Übersicht:
- Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional oder auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Der Arbeitnehmer übergibt den Bildungsgutschein an den Bildungsträger, also den Seminar- oder Kursanbieter. Der Bildungsträger reicht ihn dann bei der Agentur für Arbeit vor Beginn der Maßnahme ein und erhält die geförderten Lehrgangskosten unmittelbar ausgezahlt.
- Wenn ein Mitarbeiter keinen Berufsabschluss hat, können Arbeitgeber für deren Weiterbildung durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden, soweit die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird. Die Antragstellung erfolgt durch den Betrieb bei der Agentur für Arbeit.
- In Beschäftigung stehende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können durch die anteilige Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden - unabhängig von der vorhandenen Qualifikation - wenn der Betrieb, dem sie angehören, weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigt und die Maßnahmendauer mindestens 160 Unterrichtseinheiten (4 Wochen) beträgt. Bei Arbeitnehmern ab 45 Jahre können dann bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten und bei Arbeitnehmern unter 45 Jahre bis zu 50 Prozent übernommen werden.
Neben den Angeboten der Agentur für Arbeit gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die bundesweit oder länderspezifisch angefragt werden können:
Bildungsprämie. Die Bildungsprämie kann einmal pro Jahr bei einer der 500 deutschlandweit verteilten Beratungsstellen im Rahmen eines kostenlosen Beratungsgesprächs beantragt werden. Auf dem Prämiengutschein werden mindestens drei geeignete Weiterbildungsanbieter vermerkt. Wichtig ist, dass die Weiterbildung dem beruflichen Fortkommen dient. Den Zuschuss erhalten Erwerbstätige und Selbstständige, deren Jahreseinkommen 20.000 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 Euro). Auch Wiedereinsteiger können die Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Die Hälfte der Teilnahmegebühren, bis maximal 500 Euro, wird durch den Gutschein abgedeckt. Das Programm läuft noch bis zum 30.11.2013. Den Rest der Gebühr muss der Teilnehmer selbst tragen. Weitere Infos unter www.bildungspraemie.info.
Fachkurse in Baden-Württemberg - nur noch Lehrgänge im Bereich Elektromobilität. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg unterstützt Weiterbildungen aus dem Bereich Elektromobilität mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union. Durch das Programm werden 50 Prozent der Netto-Seminargebühr bezuschusst. Gefördert werden Weiterbildungsveranstaltungen, die der Anpassung an die technische Entwicklung im Bereich der Elektromobilität dienen oder durch die berufstypisches Fachwissen weiterentwickelt wird. Zielgruppe des Programms sind Mitarbeiter, Unternehmer, Selbstständige, Existenzgründer und Wiedereinsteiger. Wichtige Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer in Baden-Württemberg wohnt oder arbeitet. Die TÜV SÜD Akademie hat in Baden-Württemberg eigene Training Center in Mannheim, Stuttgart und Freiburg mit zahlreichen förderfähigen Kursangeboten.
Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen. Das Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen unterstützt private und betriebliche Weiterbildungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Das Landesprogramm richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 249 Mitarbeitern, ebenso wie an Selbstständige und Berufsrückkehrer, sofern sie nicht länger als fünf Jahre selbstständig sind. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer in den letzten zwei Jahren keine betriebliche Weiterbildung besucht haben und ihren Hauptwohnsitz oder ihren Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen haben. Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Nach einer Bildungsberatung in einer der Beratungsstellen des Landes wird der Bildungsscheck ausgestellt. Gefördert wird grundsätzlich die Hälfte der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro. Eine Liste der Beratungsstellen finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.
Qualifizierungsscheck in Hessen. Mit der Qualifizierungsoffensive des hessischen Wirtschaftsministeriums können sich Weiterbildungsinteressierte in Hessen Preisvorteile sichern. Die Hälfte des Kurspreises (inkl. Prüfungsgebühren) wird über den Europäischen Sozialfonds kofinanziert, höchstens jedoch 500 Euro pro Person und Jahr. Die berufliche Fortbildung sollte außerhalb des Betriebes stattfinden und bei einem anerkannten Anbieter durchgeführt werden. Die TÜV SÜD Akademie ist mit einem Training Center in Frankfurt am Main vor Ort. Die Zuschüsse richten sich an Arbeitnehmer aus Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern, die entweder über 45 Jahre alt sind oder für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben. Voraussetzung ist, dass die Antragssteller ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben. Teilnehmer lassen sich vor der Anmeldung für einen Kurs bei einer der Qualifizierungsberatungsstellen beraten. Dort wird ein Beratungsprotokoll ausgestellt, das an den Verein Weiterbildung Hessen e.V. geschickt wird. Der Verein stellt dann den Qualifizierungsscheck aus. Weitere Infos unter www.qualifizierungsschecks.de.
Qualischeck in Rheinland-Pfalz. Das Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums Rheinland-Pfalz richtet sich an Beschäftigte, die ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben. Zur Zielgruppe gehören ebenso Freiberufler, Selbständige, Berufsrückkehrer und Unternehmer. Gefördert werden auch hier außerbetriebliche Fortbildungen bei anerkannten Anbietern. Der Zuschuss, der maximal 500 Euro beträgt, bezieht sich auf 50 Prozent der Lehrgangsgebühr. Die Qualischecks werden von der offiziell beauftragten Stelle "Die RAT GmbH" ausgestellt, an die sich der Antragssteller wenden sollte. Weitere Infos unter www.qualischeck.rlp.de.
Für Rückfragen rund um Förderprogramme hat die TÜV SÜD Akademie ein eigenes Kompetenz Center Geförderte Maßnahmen/ESF eingerichtet: Franz Beer, Tel. 0911/6557-237, franz.beer@tuev-sued.de und Markus Kuschka, Tel. 0911/655-239, markus.kuschka@tuev-sued.de erläutern alle Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen gibt es auch unter www.tuev-sued.de/....