Gemäß dem im Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin Mindeststandards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme in der medizinischen Versorgung GKV-Versicherter festgelegt. Weitere Vorgaben werden durch die Qualitätsmanagement-Normen ISO 9001:2015 und DIN EN 15224 definiert. Die Neuerungen thematisiert die Weiterbildung der TÜV SÜD Akademie zum Risikomanager im Gesundheitswesen.
Die Weiterbildung besteht aus zwei Modulen. Der erste Teil ist das dreitägige Seminar "Grundlagen und Organisation", das von 14. bis 16. September in München stattfindet. Darauf aufbauend gibt es das zweitätige Seminar "Gefahrenanalyse und Implementierung" am 06. und 07. Oktober in München. Die Fortbildung richtet sich sowohl an Führungskräfte als auch an Mitarbeiter, die für Qualitäts- und Risikomanagement in Einrichtungen im Gesundheitswesen zuständig sind.
Erfahrene TÜV SÜD-Experten geben einen Überblick über die Grundlagen und gesetzlichen Anforderungen sowie über die Implementierung und die Instrumente des Risikomanagements in Gesundheitseinrichtungen. Zudem erläutern sie anhand von Praxisbeispielen, welche Strukturen und Prozesse einzuführen bzw. anzupassen sind. Die Teilnehmer werden so in kurzer Zeit mit den Methoden des Risikomanagements vertraut gemacht und wissen, wie ein Risikomanagementsystem umgesetzt und in ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem integriert werden kann. Nach erfolgreichem Abschluss der beiden Module erhalten sie das Zertifikat Risikomanager im Gesundheitswesen - TÜV.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.tuev-sued.de/....