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TÜV SÜD: Auf was Streetfood-Nutzer achten sollten

Essen aus dem Food Truck

(lifePR) (München, )
Schnelligkeit und Erlebnis haben beim so genannten Streetfood einen hohen Stellenwert. Wer wenig Zeit hat oder in einem belebten Umfeld essen möchte, greift gerne auf Lebensmittel unterwegs zurück. Das Streetfood – Speisen aus mobilen Verkaufsständen im öffentlichen Leben – hat sich aus diesen Wünschen heraus entwickelt und liegt voll im Trend. TÜV SÜD zeigt, auf was dabei zu achten ist, wenn es um Lebensmittelsicherheit und Hygiene geht.

Die neuen Mahlzeiten kommen in Food Trucks, Fahrrad-Garküchen oder Bauchladen: Das Essen von Anbietern am Straßenrand wird immer vielfältiger. Streetfood ist der neue Ausdruck für Speisen und Getränke, die aus mobilen Verkaufsständen auf öffentlichen Flächen verkauft werden. Die Lebensmittel werden zum sofortigen Verzehr, zum Teil als „finger food“, zum Genuss ohne Besteck, oder auf Papptellern angeboten. Vor den Augen des Käufers hergerichtet, wird mit besonderer Frische und meist attraktivem Preis geworben. Laut einer Studie der GfK Nürnberg ernähren sich 29 % aller Berufstätigen in Deutschland von Streetfood bzw. „to go“-Lebensmitteln aus umliegenden Geschäften in ihrer Mittagspause. Bei zirka 43 Millionen Berufstätigen, die das Statistische Bundesamt beziffert, sind das rund 12,5 Millionen Menschen.

Lebensmittelkennzeichnung bei Streetfood

Die Verbraucher sind im Rahmen lebensmittelrechtlicher Bestimmungen in Deutschland vor gesundheitlichen Risiken sowie Irreführung oder Täuschung geschützt. Für Streetfood in Deutschland gelten alle lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, die für Lebensmittel im Allgemeinen sonst auch zu beachten sind. So sind z.B. die Richtlinien der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) einzuhalten, genau wie für Produkte, die im Supermarkt oder im Restaurant verkauft werden. Der Verbraucher hat somit u.a. ein Recht auf alle Angaben über die enthaltenen Zutaten oder die 14 zu deklarierenden Hauptallergene. Verordnungen über Zusatzstoffe, Höchstwerte für Kontaminationen sowie produktspezifische Bestimmungen sind ebenso einzuhalten.

Das A & O: Die Lebensmittelhygiene

Zudem müssen Streetfood-Anbieter auch die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) beachten. Die LMHV legt fest, dass jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt dazu verpflichtet ist, die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Prozessstufen zu ermitteln, zu überwachen und zu dokumentieren sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen festzulegen. Lebensmittel mit ihrer komplexen Zusammensetzung sind ideale Nährböden für Mikroorganismen. Strenge Vorschriften regeln daher Produktion, Lagerung, Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmitteln zum Schutz des Verbrauchers. Daneben gilt das Infektionsschutzgesetz: Danach dürfen Personen nur dann Lebensmittel behandeln, herstellen oder Inverkehrbringen, wenn sie über eine meist vom Gesundheitsamt ausgestellte Bescheinigung verfügen, die sie zu dieser Tätigkeit befähigt.

Grundsätzlich besteht bei Streetfood kein anderes Risiko als bei herkömmlich abgegebenen Lebensmitteln. Strenge Vorschriften müssen jedoch auch hier eingehalten werden. Typisch bei Streetfood ist, dass die Lebensmittel attraktiv präsentiert und vor den Augen des Käufers zubereitet werden. Damit Köche und Verkäufer Hygienemaßnahmen überhaupt einhalten können, ist z.B. darauf zu achten, dass die Abläufe beim Zubereiten und Kassieren getrennt sind. Wenn der Koch gleichzeitig auch kassiert, vielleicht sogar Lebensmittel und Geld berührt, ohne zwischendurch Hände zu waschen, entspricht das nicht der nötigen Lebensmittelhygiene.

An Zeit für Hygiene, Infektionsschutz oder Kennzeichnung darf der Anbieter gerade auch bei Streetfood nicht sparen.

Weitere Informationen rund um das Thema Lebensmittelsicherheit gibt es unter www.tuev-sued.de/sichere-lebensmittel und unter www.tuev-sued.de/fsi.

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2016 wird TÜV SÜD 150 Jahre alt. Als einer der führenden Dienstleister in den Bereichen Prüfung, Begutachtung, Auditierung, Zertifizierung, Schulung und Knowledge Services sorgt TÜV SÜD für Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Seit 1866 schützt der technische Dienstleister gemäß seinem Gründungsauftrag Menschen, Umwelt und Sachgüter vor den nachteiligen Auswirkungen der Technik. Die Konzernzentrale hat ihren Sitz in München, weltweit ist das Unternehmen an über 800 Standorten vertreten. TÜV SÜD agiert weltweit mit rund 24.000 Experten aus den verschiedensten Disziplinen, die auf ihren Gebieten als herausragende Experten anerkannt sind. Der technische Dienstleister kombiniert unabhängige und neutrale Kompetenz und langjährige Erfahrung mit wertvollen Brancheninformationen und bietet Unternehmen, Verbrauchern und Umwelt damit echten Mehrwert. TÜV SÜD unterstützt seine Kunden auf der ganzen Welt mit einem umfassenden Leistungsspektrum um Effizienz zu steigern, Kosten zu senken und Risiken beherrschbar zu machen. TÜV SÜD hat sich für die Zukunft zum Ziel gesetzt, Innovation und technologischen Fortschritt maßgeblich zu begleiten. www.tuev-sued.de

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