Die neuen Mahlzeiten kommen in Food Trucks, Fahrrad-Garküchen oder Bauchladen: Das Essen von Anbietern am Straßenrand wird immer vielfältiger. Streetfood ist der neue Ausdruck für Speisen und Getränke, die aus mobilen Verkaufsständen auf öffentlichen Flächen verkauft werden. Die Lebensmittel werden zum sofortigen Verzehr, zum Teil als „finger food“, zum Genuss ohne Besteck, oder auf Papptellern angeboten. Vor den Augen des Käufers hergerichtet, wird mit besonderer Frische und meist attraktivem Preis geworben. Laut einer Studie der GfK Nürnberg ernähren sich 29 % aller Berufstätigen in Deutschland von Streetfood bzw. „to go“-Lebensmitteln aus umliegenden Geschäften in ihrer Mittagspause. Bei zirka 43 Millionen Berufstätigen, die das Statistische Bundesamt beziffert, sind das rund 12,5 Millionen Menschen.
Lebensmittelkennzeichnung bei Streetfood
Die Verbraucher sind im Rahmen lebensmittelrechtlicher Bestimmungen in Deutschland vor gesundheitlichen Risiken sowie Irreführung oder Täuschung geschützt. Für Streetfood in Deutschland gelten alle lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, die für Lebensmittel im Allgemeinen sonst auch zu beachten sind. So sind z.B. die Richtlinien der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) einzuhalten, genau wie für Produkte, die im Supermarkt oder im Restaurant verkauft werden. Der Verbraucher hat somit u.a. ein Recht auf alle Angaben über die enthaltenen Zutaten oder die 14 zu deklarierenden Hauptallergene. Verordnungen über Zusatzstoffe, Höchstwerte für Kontaminationen sowie produktspezifische Bestimmungen sind ebenso einzuhalten.
Das A & O: Die Lebensmittelhygiene
Zudem müssen Streetfood-Anbieter auch die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) beachten. Die LMHV legt fest, dass jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt dazu verpflichtet ist, die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Prozessstufen zu ermitteln, zu überwachen und zu dokumentieren sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen festzulegen. Lebensmittel mit ihrer komplexen Zusammensetzung sind ideale Nährböden für Mikroorganismen. Strenge Vorschriften regeln daher Produktion, Lagerung, Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmitteln zum Schutz des Verbrauchers. Daneben gilt das Infektionsschutzgesetz: Danach dürfen Personen nur dann Lebensmittel behandeln, herstellen oder Inverkehrbringen, wenn sie über eine meist vom Gesundheitsamt ausgestellte Bescheinigung verfügen, die sie zu dieser Tätigkeit befähigt.
Grundsätzlich besteht bei Streetfood kein anderes Risiko als bei herkömmlich abgegebenen Lebensmitteln. Strenge Vorschriften müssen jedoch auch hier eingehalten werden. Typisch bei Streetfood ist, dass die Lebensmittel attraktiv präsentiert und vor den Augen des Käufers zubereitet werden. Damit Köche und Verkäufer Hygienemaßnahmen überhaupt einhalten können, ist z.B. darauf zu achten, dass die Abläufe beim Zubereiten und Kassieren getrennt sind. Wenn der Koch gleichzeitig auch kassiert, vielleicht sogar Lebensmittel und Geld berührt, ohne zwischendurch Hände zu waschen, entspricht das nicht der nötigen Lebensmittelhygiene.
An Zeit für Hygiene, Infektionsschutz oder Kennzeichnung darf der Anbieter gerade auch bei Streetfood nicht sparen.
Weitere Informationen rund um das Thema Lebensmittelsicherheit gibt es unter www.tuev-sued.de/sichere-lebensmittel und unter www.tuev-sued.de/fsi.