Die delegierte Verordnung zur Ergänzung der Funkanlagen-Richtlinie im Hinblick auf die grundlegenden Anforderungen der Cybersicherheit und Privatsphäre trat mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die darin festgelegten Verpflichtungen gelten verbindlich ab dem 01. August 2024. Hersteller, Importeure und Händler, die Funkanlagen in der Europäischen Union (EU) in Verkehr bringen, müssen dafür sorgen, dass ihre Produkte den Anforderungen der Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU entsprechen.
TÜV SÜD ist in der EU als Benannte Stelle zugelassen und autorisiert, Produkte hinsichtlich ihrer Konformität mit den Anforderungen der RED zu bewerten. In den Geltungsbereich der RED fallen elektrische oder elektronische Produkte, die zur Funkkommunikation oder -ortung bestimmungsgemäß Funkwellen ausstrahlen oder empfangen. Dazu zählen unter anderem Rundfunk- und terrestrische Fernsehempfänger.
„TÜV SÜD verfügt über akkreditierte Testlabore und hochqualifizierte Experten, die mit den regulatorischen Anforderungen bestens vertraut sind. So sind wir ideal aufgestellt, um Kunden auf der ganzen Welt zu unterstützen“, erklärt Florian Wolff von Schutter, Leiter Cybersicherheit von IoT-Produkten und Funktionale Sicherheit, TÜV SÜD Product Service. „Die EU ist nach China und den USA einer der bedeutendsten Märkte für elektronische Produkte.1 Darüber hinaus wird der europäische Markt laut Prognosen auch weiterhin jährlich um 1 bis 2 Prozent wachsen. Für Hersteller wird es damit auch künftig interessant sein, sich den Zugang zu diesem Markt zu sichern.“
TÜV SÜD hat eine Information zur Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU veröffentlicht. Das Informationspapier (in englischer Sprache) und weitere wissenswerte Informationen zum Thema Funkanlagen sind hier zu finden:
- www.tuvsud.com/RED reports
- https://www.tuvsud.com/en-us/services/product-certification/ce-marking/radio-equipmentdirectiv