Die Windbranche wird immer internationaler, Windenergieanlagen und ihre Komponenten werden heute weltweit hergestellt und gehandelt. "Hier schafft die Typenzertifizierung die Voraussetzung für den Einsatz der Anlagen in vielen Ländern", sagt Alexander Trunz, Leiter der Abteilung Windenergieanlagen der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. "Zudem müssen die Hersteller bei der Qualitätssicherung über die gesamte Lieferkette hinweg die hohen technischen Anforderungen und die Konformität mit den landesspezifischen Vorschriften im Blick behalten." Durch unabhängige Prüfungen und Zertifizierungen können nicht nur die gewünschten Produkteigenschaften gewährleistet, sondern auch die Investitionen abgesichert werden.
Windpark-Due Diligence sichert Investitionen
Die Absicherung von Investitionen ist besonders wichtig, wenn es um komplette Windparks geht. "Unbemerkte Risiken können den Cash-Flow und ein Portfolio erheblich belasten", betont Peter-Herbert Meier, Leiter der Abteilung Wind Cert Services von TÜV SÜD Industrie Service. Im Rahmen ihrer Windpark-Due Diligence identifizieren die TÜV SÜD-Experten die Chancen und Risiken, die - je nach Projektphase - mit dem Erwerb eines Windparks verbunden sind. Bei diesen "Sorgfalts-prüfungen" werden neben Anlagen und Standortbedingungen auch Verträge und mögliche Haftungsrisiken analysiert. Im vergangenen Jahr hat TÜV SÜD im Auftrag von namhaften Investoren mehrere Windpark-Transaktionen mit Due Diligence-Prüfungen abgesichert.
Durch die Entwicklung und den Einsatz von innovativen Prüftechnologien leistet TÜV SÜD auch einen wichtigen Beitrag, um die Kosten in der Betriebsphase zu optimieren. "Das Potenzial ist gewaltig", sagt Dr. Martin Webhofer, Leiter des Bereichs Windenergie bei TÜV SÜD Industrie Service. "Allein in Deutschland gibt es knapp 25.000 Windenergieanlagen an Land, die im Abstand von zwei Jahren geprüft werden müssen." In einem Pilotprojekt hat TÜV SÜD den Einsatz von kamerabestückten Flugdrohnen bei der Prüfung von Windenergieanlagen getestet, wodurch sich der Verlauf und das Ergebnis der Prüfung lückenlos dokumentieren und der Zeitaufwand im Vergleich zur bisherigen Prüfung durch Industriekletterer auf ein Viertel reduzieren lassen.
ZÜS-Prüfungen von Serviceliften sorgen für Rechtssicherheit
Die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat ein Sicherheits- und Haftungsthema in den Fokus gerückt, das viele Betreiber von Windenergieanlagen bisher noch nicht im Blick hatten: die wiederkehrenden Prüfungen der Servicelifte in den Anlagen durch eine Zugelassene Überwachungs-stelle (ZÜS). Mit der novellierten BetrSichV wurden die Fristen für diese Prüfungen geändert bzw. vereinheitlicht. Der Zeitraum zwischen zwei Hauptprüfungen darf maximal zwei Jahre betragen. Zudem muss spätestens ein Jahr nach der Hauptprüfung eine Zwischenprüfung erfolgen. TÜV SÜD ist in allen Bundesländern als ZÜS benannt. Die Sachverständigen können im Auftrag der Betreiber die vorgeschriebenen Prüfungen durchführen und für die nötige Rechtssicherheit sorgen.
Weitere Informationen zum umfassenden Leistungsspektrum von TÜV SÜD im Bereich der Onshore- und Offshore-Windenergie gibt es im Internet unter www.tuev-sued.de/windenergie.